„3-G“ gilt in Frankreich nun für Kinder ab zwölf

In Frankreich gelten die „3-G-Regel“ und die Gesundheitspass-Pflicht seite heute bereits für Kinder ab zwölf Jahren und zwei Monaten. Anders als etwa in Österreich galt „3-G“ bisher nicht für diese Altersgruppe.

Beim Besuch von Freizeit- und Sportstätten, in Kinos, Restaurants und Cafes sowie im Fernzug müssen so künftig nicht mehr nur Erwachsene einen Nachweis von Impfung, Genesung oder negativem Test vorlegen. Da Kinder erst ab einem Alter von zwölf Jahren geimpft werden können, wurde eine Frist von zwei Monaten für das Erlangen eines vollständigen Impfschutzes eingeräumt.

Bei Erwachsenen digitaler Nachweis Pflicht

Während Erwachsene einen digitalen Gesundheitspass mit den entsprechenden Nachweisen in einer Handy-App vorzeigen müssen, dürfen Kinder und Jugendliche auch ein Papierdokument vorlegen. Außerdem können Erwachsene die entsprechenden QR-Codes für die gesamte Familie und die Kinder auch auf einem Handy speichern.

Mit einem Nachweis, dass Kinder und Jugendliche aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind sie von der „3-G-Regel“ befreit.