Ehemaliger französischer Präsident Nicolas Sarkozy
Reuters/Charles Platiau
Wahlkampf illegal finanziert

Sarkozy zu einem Jahr Haft verurteilt

Der frühere französische Präsident Nicolas Sarkozy ist wegen überhöhter Wahlkampfkosten schuldig gesprochen worden. Das Gericht befand den 66-Jährigen schuldig, die gesetzlich vorgesehene Obergrenze für Wahlkampfausgaben deutlich überschritten und somit den Wahlkampf illegal finanziert zu haben. Er wurde zu einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. In Österreich wurden Rufe nach schärferen Regeln nach dem Vorbild Frankreichs laut.

„Er hat es als Kandidat unterlassen, die Kosten zu kontrollieren“, sagte die Vorsitzende Richterin Caroline Viguier am Donnerstag in Paris. Sarkozy blieb der Urteilsverkündung fern. Mit einem Jahr unbedingt erhielt Sarkozy das höchste Strafmaß – und doppelt so hoch wie von der Anklage gefordert. Nach Angaben des Gerichts wird die Haftstrafe aber so umgewandelt, dass er nicht ins Gefängnis muss. Er soll in Hausarrest und per elektronischer Fußfessel überwacht werden.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch für den Konservativen, der von 2007 bis 2012 im Elyseepalast regiert hatte, gefordert und kündigte Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Sarkozy habe trotz einer schriftlichen Warnung die Umgehung der Obergrenze fortgesetzt, befand die Richterin. Und sie betonte, es sei nicht Sarkozys erster Wahlkampf gewesen. „Er hatte Erfahrung als Kandidat.“

43 statt 23 Mio. Euro

Die Staatsanwaltschaft hatte Sarkozy zur Last gelegt, die gescheiterte Kampagne für seine Wiederwahl 2012 illegal finanziert zu haben. In Frankreich sind die Ausgaben für einen Wahlkampf gedeckelt, um mehr Chancengleichheit zwischen Kandidaten zu schaffen. Die erlaubte Obergrenze betrug damals 22,5 Millionen Euro. Tatsächlich sollen von Sarkozys Team mindestens 42,8 Millionen ausgegeben worden sein.

Mit fiktiven Rechnungen getarnt

Um die Mehrausgaben zu vertuschen, sollen Ausgaben durch ein System fiktiver Rechnungen von seiner Partei UMP – inzwischen in Republikaner umbenannt – getarnt worden sein. Sarkozy wird laut Medien nicht vorgeworfen, das System der fiktiven Rechnungen geschaffen zu haben; er soll aber zwei Warnhinweise von Buchhaltern ignoriert haben.

Konkret hatte eine Eventfirma namens Bygmalion – der Prozess ist in Frankreich als Bygmalion-Prozess bekannt – die Kosten durch falsche Rechnungen verschleiert. Sarkozy hatte die Vorwürfe bestritten und der Firma vorgeworfen, sich an dem Wahlkampf bereichert zu haben. Der Konservative unterlag 2012 seinem sozialistischen Herausforderer Francois Hollande.

Neben Sarkozy stehen in dem Verfahren 13 Menschen wegen des Verdachts auf Betrug und Beihilfe vor Gericht. Zu ihnen gehört auch der einstige Vizewahlkampfleiter Jerome Lavrilleux.

Weitere Verfahren anhängig

Die französische Justiz ermittelt gegen Sarkozy auch wegen angeblicher Zahlungen Libyens für seinen Wahlkampf 2007. In einer anderen Affäre wurde Sarkozy im März wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu drei Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung. Er hat angekündigt, Berufung einzulegen.

Kein Präsident der 1958 gegründeten Fünften Republik Frankreichs wurde bisher so hart bestraft. „Sarko“, wie er häufig im Land genannt wird, hat der Politik zwar den Rücken gekehrt, gilt aber weiter als einflussreich.

Ruf nach schärferen Regeln in Österreich

In Österreich nahmen NEOS und die Organisatoren des Antikorruptionsbegehrens das Urteil zum Anlass, härtere Strafen bei Verstoß gegen die Wahlkampfkosteobergrenze zu fordern. ÖVP und Grüne haben in ihrem Koalitionsabkommen mehr Transparenz und Verschärfungen bei Parteienfinanzierung und Wahlkampffinanzierung vereinbart, das Gesetz lässt aber auf sich warten.

Es müsse auch in Österreich "endlich wehtun, wenn Parteien dermaßen dreist die Wahlkampfkostengrenze überschreiten“, so NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos. Die ÖVP habe 2017 „genau wie Sarkozy“ die Obergrenze um das Doppelte überschritten. Die Geldbuße von 800.000 Euro tue einer Partei wie der ÖVP „nicht weh“, kritisierte Hoyos.

Auch die Organisatoren des Antikorruptionsvolksbegehrens forderten aus diesem Anlass in einer Aussendung eine deutliche Verschärfung der heimischen Gesetze – bis hin zu einem Mandatsverlust. Darüber hinaus forderten sie etwa mehr Prüfkompetenzen für den Rechnungshof.