„2-G-Regel“ für slowenische Staatsbedienstete ausgesetzt

In Slowenien wird die „2-G-Regel“ (geimpft oder genesen) für einen Teil der Staatsbediensteten heute doch nicht in Kraft treten. Das Verfassungsgericht setzte gesrtern die Regelung vorläufig aus. Die umstrittene Verordnung, die von der Polizeigewerkschaft (PSS) angefochten worden war, wird bis zur endgültigen Entscheidung des Höchstgerichts über die Verfassungsmäßigkeit nicht angewendet.

Für Angestellte in Ministerien, Regierungsämtern und Agenturen, in Verwaltungsämtern sowie für Polizeibeamte und Soldaten, auf die sich die angefochtene Verordnung bezieht, wird somit wie bisher auch ein negativer Coronavirus-Test ausreichen, um am Arbeitsplatz ihre Arbeit auszuüben.

Für die gesamte Arbeitswelt in Slowenien, sowohl im öffentlichen Sektor als auch in der Privatwirtschaft, wird seit Mitte September die „3-G-Regel“ angewendet. Die Regierung wollte für bestimmte Beamtengruppen die Regeln jedoch verschärfen.

Die Regelung, die für viel Wirbel im öffentlichen Dienst sorgte, wird nicht nur von der Polizeigewerkschaft angefochten. Laut Medienberichten haben auch weitere Gewerkschaften sowie Hunderte Einzelpersonen einen Prüfungsantrag beim Verfassungsgericht gestellt. Nach Informationen des Nachrichtenportals N1 sind bei dem Höchstgericht bisher rund 250 Anträge eingegangen.