Freigabe von CoV-Geldern für Polen und Ungarn wahrscheinlich

Die EU-Kommission prüft offenbar, die bisher blockierten Coronavirus-Hilfsgelder für Polen und Ungarn unter Auflagen freizugeben. In Brüssel hieß es, in den kommenden Wochen könnten womöglich erste Teile der Milliardensummen fließen. Wenn die Wiederaufbaupläne genehmigt werden, könnte Polen 23 Milliarden Euro an EU-Zuschüssen und weitere 34 Milliarden an Krediten erhalten. Ungarn könnte insgesamt 7,2 Milliarden Euro erhalten.

Beide Länder werfen der EU-Kommission vor, die in der Pandemie dringend benötigten Hilfen für die Wirtschaft im Streit über Rechtsstaatsdefizite zurückzuhalten. Nach Angaben aus EU-Kreisen könnte die Auszahlung der Gelder an Prüfkriterien geknüpft werden, die mit der Rechtsstaatlichkeit im Zusammenhang stehen.

„Aggressivität“ in Ungarn

Zu Ungarn äußerte sich heute die SPÖ-Mandatarin Bettina Vollath pessimistisch zur Lage der Rechtsstaatlichkeit. Bei der Reise einer siebenköpfigen Delegation von Abgeordneten aus allen Fraktionen des Justizausschusses im EU-Parlament habe man keine Fortschritte zustande gebracht. „Besonders schockiert hat mich die Aggressivität“, mit der den Abgeordneten teilweise begegnet worden sei, so Vollath. „Ein offener Dialog und ein aufrichtiger Austausch war so teilweise nicht möglich.“

Laut der SPÖ-Abgeordneten Vollath sprachen die Abgeordneten mit ihren ungarischen Gegenübern über eine breite Bandbreite an Themen, von Rechtsstaatlichkeit, Justiz, Demokratie über konstitutionelle Fragen bis hin zur Einschränkung der Wissenschaft und Pressefreiheit. Auch Themen wie Frauen- und LGBTQ-Rechte seien behandelt worden. Die Erkenntnisse der Delegationsreise sollen in einen offiziellen Parlamentsbericht einfließen und Grundlage einer Resolution werden, die in einer kommenden Plenartagung zur Abstimmung kommt.

Rechtsentscheidung in Polen steht aus

In Polen ist aus Sicht der EU-Kommission vor allem die Frage des Vorrangs von europäischem Recht vor nationalem Recht ungeklärt. Die rechtsnationalistische Regierung in Warschau hatte dazu das Verfassungsgericht angerufen, eine Entscheidung steht aber immer noch aus. Ungarn wird unter anderem gedrängt, das Vorgehen gegen die Korruption zu verschärfen.