Gewaltschutzzentren können auf Zusatzbudget zugreifen

Die neun Gewaltschutzzentren können ab sofort die versprochenen zusätzlichen Mittel, in Summe fünf Millionen Euro aus dem 24,6 Millionen schweren Gewaltschutzpaket, abrufen.

Die Einrichtungen, die jährlich mehr als 20.000 von häuslicher Gewalt Betroffene betreuen, sollen die Beratung über den Akutfall hinaus ausweiten sowie ihre Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Opfereinrichtungen intensivieren können, sagte Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP).

Zusätzliche Ressourcen brauchen die Gewaltschutzzentren unter anderem für die Zusammenarbeit mit den seit 1. September eingerichteten Beratungsstellen für Gewaltprävention, die österreichweit eine verpflichtende sechsstündige Täterberatung nach Annäherungs- und Betretungsverboten durchführen.

Starker Anstieg bei Fallzahlen

Die Fallzahlen für diese opferschutzorientierte Täterarbeit steigen rasant: Es seien schon mehr als 1.000 Gefährder und Gefährderinnen einer Beratung zugeführt worden. Das Innenministerium hatte für die neuen Täterberatungsstellen in einem ersten Schritt neun Millionen Euro bereitgestellt. Falls es mehr Geld brauchen sollte, werde mehr investiert, sagte Ressortchef Karl Nehammer (ÖVP) gestern.

Im gesamten vergangenen Jahr wurden mehr als 11.000 Annäherungs- und Betretungsverbote verhängt. Heuer waren es bis 29. September schon mehr als 10.000. Von Gewalt Betroffene müssten wissen, „dass es immer wertvoll ist, die Polizei zu rufen“, appellierte der Innenminister und verwies darauf, dass bei den heuer verübten Frauenmorden nur in einem Fall die Polizei zuvor bereits involviert gewesen sei.