Flaschen bei Transport zerbrochen: Post muss nicht zahlen

Ein Niederösterreicher wollte mehrere ausgesuchte Weine nach Großbritannien schicken. Das Paket übergab er der Post, bis zur Zustellung dauerte es 41 Tage. Bei der Ankunft waren mehrere Flaschen zerbrochen, für den Schaden muss die Post aber nicht aufkommen. Zahlreiche Klauseln und Haftungsausschlüsse stellen sicher, dass in solchen Fällen alles an den Kundinnen und Kunden hängen bleibt.

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