Coronamaßnahmen an einer Hörsaaltür auf der Universität Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
„3-G“, Masken, Abstand

Jede Uni hat eigene Regeln

Das neue Studienjahr an den Universitäten startet mit unterschiedlichen Sicherheitsmaßnahmen. Mindestens ein „3-G“-Nachweis ist überall für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen nötig. Nicht einheitlich sind aber die Regelungen zur Maskenpflicht und jene zum Ausmaß der angebotenen Präsenzlehrveranstaltungen.

Die Uni Wien schreibt eine FFP2-Maske in allen öffentlich zugänglichen Innenbereichen vor. Das gilt auch für den Sitzplatz im Hörsaal – ausgenommen sind nur die jeweils Vortragenden und Redebeiträge der Studierenden. Die Einhaltung der „3-G-Regel“ wird an den Eingängen der Standorte kontrolliert, und auch Lehrende können einen Nachweis verlangen.

In den Lehrveranstaltungsräumen der größten Uni des Landes wird nur jeder zweite Platz besetzt. Die Folge: Unterrichtet wird je nach Lehrveranstaltung in allen drei Varianten: in Präsenz, online und hybrid.

Räume an Uni Graz dürfen voll sein

An der Universität Graz gelten in Sachen „3-G“ und Maskenpflicht ähnliche Regeln. Auch an der zweitgrößten Hochschule ist der Zutritt zu Lehrveranstaltungen, Prüfungen und darüber hinaus auch Universitätsbibliotheken nur mit einem „3-G“-Nachweis möglich. In allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz gilt außerhalb aktiver Redebeiträge eine FFP2-Maskenpflicht. Der große Unterschied zur Uni Wien: Die Lehrräume dürfen zu 100 Prozent ausgelastet werden.

Ebenfalls einen verpflichtenden „3-G“-Nachweis braucht man an der Uni Innsbruck für das Betreten des Universitätsgebäudes. Kontrolliert wird stichprobenartig durch das Sicherheitspersonal, auch in Lehrveranstaltungen darf die Bescheinigung verlangt werden. Statt FFP2-Maske reicht an der drittgrößten Uni ein Mund-Nasen-Schutz – dieser darf am Sitzplatz abgenommen werden. Wie an der Uni Wien wird nur jeder zweite Sitzplatz besetzt. Die Hälfte bis 70 Prozent der Lehrveranstaltungen sollen in Präsenz durchgeführt werden.

Studienanwärterinnen beim Aufnahmetest
APA/Roland Schlager
FFP2, MNS oder gar keine Maske – allgemeine Regeln gibt es dazu nicht

Keine Maskenpflicht an der WU

Wieder anders ist es an der Wirtschaftsuniversität (WU): Auch hier ist ein „3-G“-Nachweis für das Betreten des Gebäudes verpflichtend – bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen wird empfohlen, wegen der Kontrollen 30 bis 45 Minuten vor Beginn zu erscheinen. Allerdings gibt es keine Maskenpflicht, die Uni rät zum freiwilligen Tragen. In den Lehrveranstaltungen gibt es keine Mindestabstände. Auch an der WU soll es Präsenz-, Online- und Hybrid-Lehre geben.

An kleineren Unis sind auch andere, zum Teil noch detailliertere Regelungen möglich. Die Universität für Bodenkultur (BOKU) schreibt etwa für Lehrveranstaltungen und Prüfungen einen „3-G“-Nachweis vor. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt nur an allen öffentlichen Orten wie Gängen, im Hörsaal oder Seminarraum bzw. bei Prüfungen wird sie nur empfohlen.

Genaue Vorgaben gibt es für den Präsenzbetrieb: Übungen, Labore und Exkursionen finden mit genehmigtem Sicherheitskonzept in Präsenz statt, wobei hier zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie eine FFP2-Maskenpflicht verhängt werden können. Andere Lehrveranstaltungen wie etwa Vorlesungen sollen bei bis zu 40 Teilnehmenden in Präsenz abgehalten, darüber hybrid oder nur online.

„3-G“ oder „2-G“ – je nach Veranstaltung

Die Uni Klagenfurt schreibt grundsätzlich eine „3-G“-Pflicht vor, verschärft diese aber für bestimmte Bereiche wie Sport, Labore und Veranstaltungen zu einer „2-G“-Pflicht. Kontrolliert wird bei den Eingängen sowie stichprobenartig und bei kleineren Lehrveranstaltungen und Prüfungen durch die Lehrenden.

Unterschiede gibt es beim Gebäudezugang: Geimpfte und Genesene haben auch Zutritt über die Seitentüren, wenn sie einen Nachweis hochladen, nur Getestete müssen über den Haupteingang ins Zentralgebäude gehen. Wer gegen die „2-G-Regel“ verstößt, wird beim ersten Mal des Hauses verwiesen und im Wiederholungsfall für das Semester vom Studium ausgeschlossen. In Innenräumen muss eine FFP2-Maske getragen werden, ausgenommen ist der Sitzplatz. Die Hörsäle werden zu 50 Prozent ausgelastet.

Kontrollen durch „Health Checker“

Auch an der Universität Salzburg müssen in allen Gebäuden alle Personen geimpft, genesen oder getestet sein. In allen Verkehrsräumen wie Gängen und WCs muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Am Sitzplatz kann dieser abgenommen werden, allerdings nur, wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten wird. Sind in Präsenzlehrveranstaltungen keine Abstände möglich, können diese mit Mund-Nasen-Schutz absolviert werden – kann auch ein solcher nicht getragen werden, gilt die „2-G-Regel“.

Relativ einfach ist es an der Universität für angewandte Kunst: Sie bietet im Wintersemester flächendeckenden Präsenzbetrieb an – sowohl für die wissenschaftlichen Fächer als auch die künstlerische Lehre. Es gilt die „3-G-Regel“, kontrolliert wird an den Haupteingängen und zusätzlich überall auch stichprobenartig durch „Health Checker“. Auf Verkehrsflächen müssen FFP2-Masken getragen werden, am Platz können sie abgenommen werden.