Sozialwirtschaft für Impfpflicht als Aufnahmevoraussetzung

Die Sozialwirtschaft fordert vom Gesetzgeber klare Richtlinien für eine Impfpflicht als Aufnahmevoraussetzung im Sozial- und Gesundheitsbereich.

Gleichzeitig sprachen sich der Vorsitzende der Sozialwirtschaft, Erich Fenninger, und Geschäftsführer Walter Marschitz heute in einer Pressekonferenz für „spürbare Vorteile für Geimpfte gegenüber Ungeimpften“ in ihren Betrieben im Sozial-, Pflege- und Gesundheitsbereich aus.

Eine Impfpflicht als Aufnahmevoraussetzung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werde in vielen Organisationen bereits praktiziert, zum Teil sei diese auch schon von manchen Bundesländern vorgeschrieben, erläuterte Marschitz.

Um einheitliche Spielregeln zu erreichen, wären seiner Ansicht nach aber eine klare Richtlinie des Gesetzgebers und eine klare Position der öffentlichen Hand für ihre eigenen Betriebe (Spitäler, Pflegeheime, Kinderbetreuungseinrichtungen etc.) gefragt.

Impfpflicht für bestehendes Personal „heikle Gratwanderung“

Die Frage nach einer Impfpflicht auch für bereits tätige Beschäftigte in diesen Bereichen beantwortete Marschitz damit, dass eine Impfung als Voraussetzung für die Aufnahme neuer Mitarbeiter „ein erster Schritt“ wäre.

Man solle zunächst schauen, wie dieser erste Schritt wirkt, und dann beurteilen, ob ein zweiter Schritt nötig sei. Angesichts des Fachkräftemangels sprach Marschitz von einer „heiklen Gratwanderung“, weil zu erwarten sei, dass eine Impfpflicht bei einem Teil der Mitarbeiterinnen zu einem Berufsausstieg führen könnte.

Kritik übten Marschitz und Fenninger an der im Frühjahr von der Regierung versprochenen, aber immer noch nicht ausgezahlten CoV-Prämie von 500 Euro für den Gesundheits- und Pflegebereich.