Gegen die Vergabe der Abwicklung der PCR-Tests an Schulen sind erneut Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht worden. Das teilte das Bildungsministerium auf APA-Anfrage mit. Wer den Zuschlag bekommen hat, wollte man mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht mitteilen. Für die Tests an den Schulen ändert sich vorerst nichts – diese können aufgrund einer noch bis zum Sommer aufrechten Rahmenvereinbarung weitergeführt werden.
Derzeit werden die PCR-Tests von drei Unternehmen durchgeführt: Lifebrain, das auch die „Alles gurgelt“-Tests auswertet, ist im Rahmen dieser Aktion auch für die Wiener Schulen ab der fünften Schulstufe (ausgenommen Sonderschulen) zuständig. Die Covid Fighters analysieren die PCR-Tests an den Wiener Volksschulen bzw. Sonderschulen bzw. an allen Schulen Nieder- und Oberösterreichs, die restlichen Schulen übernimmt Novogenia.
Gegen die ursprüngliche Ausschreibung war Lifebrain vorgegangen. Nach deren Auffassung waren sowohl die technischen Vorgaben als auch etwa Festlegungen zu Schriftarten und -größen bzw. spezifische Vorgaben zu QR- und Strichcodeverfahren auf zumindest eine bzw. die beiden anderen Konkurrenten zugeschnitten. Die Bundesbeschaffungsagentur (BBG) startete daraufhin einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb, woraufhin das Rechtsmittel zurückgezogen wurde.
Trotz Beeinspruchung des nunmehrigen Zuschlags kann an den Schulen weiter getestet werden, hieß es aus dem Bildungsministerium. Es gebe nach wie vor eine „rechtsgültige, bestandsfeste und aufrechte Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern“, die bis zum Sommer 2022 laufe.