Frankreichs Unterhaus für Verbot von „Konversionsbehandlung“

In Frankreich dürften künftig „Therapien“ verboten sein, die einen Menschen von seiner Homosexualität oder Geschlechtsidentität abbringen sollen.

Die Nationalversammlung stimmte in der Nacht auf heute in erster Lesung für ein Verbot von „Konversionsbehandlungen“, wie das Unterhaus des französischen Parlaments mitteilte. Nun muss noch der Senat als zweite parlamentarische Kammer über den Gesetzesvorschlag beraten.

Die beigeordnete Ministerin für Geschlechtergleichstellung und Diversität, Elisabeth Moreno, nannte „Konversionsbehandlungen“ im Parlament unerträgliche Verletzungen der Würde und der menschlichen Integrität. „Sie erniedrigen, sie verletzen und sie töten.“

Dem Vorschlag zufolge soll das Durchführen solcher Praktiken künftig mit zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 30.000 Euro belegt werden. Voraussetzung ist, dass die körperliche oder mentale Gesundheit eines Menschen durch die Handlungen verschlechtert wurde.

Wenn das Opfer minderjährig ist oder die Tat von einer Autoritätsperson begangen wird, soll die Strafe höher sein. Der Gesetzesentwurf sieht zudem ein mögliches mehrjähriges Berufsverbot für Mediziner vor, wenn sie „Konversionsbehandlungen“ durchführen.