Berliner Senat sieht keine flächendeckende Wahlpanne

Eineinhalb Wochen nach dem Superwahltag in Berlin hat der Senat erstmals Angaben zum ungefähren Ausmaß von Pannen und Organisationsmängeln gemacht. Nach Angaben von Innensenator Andreas Geisel (SPD) gab es „in vermutlich etwa 100 der 2.245 Wahllokale“ Vorkommnisse, die über die bei jeder Wahl üblichen Nachzählungen hinausgehen. Diese Probleme würden derzeit noch überprüft, teilte die Senatsinnenverwaltung heute mit.

Der Anteil der Wahllokale, in denen größere Probleme etwa wegen fehlender oder falscher Stimmzettel auftraten, beträgt demnach etwa 4,5 Prozent. „In der überwiegenden Mehrzahl der Wahllokale haben die Verantwortlichen – Wahlleitungen, Wahlämter und Wahlvorstände – trotz der hohen Belastung gute Arbeit geleistet“, heißt es in der Mitteilung.

Lange Schlangen, falsche Stimmzettel und andere Pannen

Nach der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September hatten sich Berichte über fehlende oder falsche Stimmzettel, mögliche Auszählungs- und andere Pannen gehäuft. Hinzu kam, dass sich den ganzen Tag über lange Schlangen vor Wahllokalen bildeten. Zum Teil gaben Wähler noch weit nach offizieller Schließung der Lokale ihre Stimmen ab. Das alles hatte Berlin in ein schlechtes Licht gerückt.

Aus der Auswertung des Materials ergibt sich laut Geisel, dass in der Woche vor dem Wahltermin und auch noch am Wahlwochenende selbst Hunderte eingeplante Wahlhelfer abgesagt haben. Deshalb mussten kurzfristig Wahlhelfende und sogar Wahlleitungen nachbesetzt werden.

„Wahlen müssen selbstverständlich korrekt ablaufen“

Geisel betonte: „Wahlen müssen selbstverständlich korrekt ablaufen. Alles andere schadet dem Vertrauen in die staatlichen Institutionen – und damit der Demokratie insgesamt.“ Bei der Ermittlung des amtlichen Endergebnisses müsse Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen. Geisel will Senat und Abgeordnetenhaus eine unabhängige Expertenkommission vorschlagen, sie solle die organisatorischen Probleme aufarbeiten.

Am 14. Oktober stellt die Landeswahlleitung das Endergebnis der Wahlen auf Landesebene fest. Erwartet wird, das sich danach Menschen an den Verfassungsgerichtshof wenden, um das Ergebnis anzufechten. Die Innenverwaltung behält sich vor, dann selbst rechtliche Schritte zu prüfen, wie es nun hieß.