Aufwendiger Gerichtsprozess für Heil-Hitler-Rufe

Großen Aufwand betreibt das Landesgericht Salzburg heute für einen 49-jährigen Mann, der zweimal „Heil Hitler“ gerufen haben soll. Die Anklage gegen den Beschuldigten lautet auf nationalsozialistische Wiederbetätigung. Dafür muss die größtmögliche Gerichtsbesetzung zusammenkommen, genauso groß wie zum Beispiel bei einem Mordprozess.

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