Ministerium plant „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz

Ein Entwurf für eine Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass für alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Kunden zusammentreffen könnten, ab dem 15. Oktober die „3-G-Regel“ gelten soll: Sie müssen geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sein.

Den Nachweis müssten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz immer dabeihaben, heißt es in dem Entwurf, der der ZIB2 vorlag.

Bei direktem Kundenkontakt gilt – mit Ausnahmen wie der Gastronomie und Sportstätten – außerdem eine Maskenpflicht, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert wird, zitierte die ZIB2 aus dem Entwurf.

„3-G-Regel“ am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz wird es zu möglichen Verschärfungen der CoV-Regeln kommen. Ein neuer Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass bald am Arbeitsplatz ein CoV-Impfnachweis, Genesungsbescheid oder Testergebnis vorgelegt werden muss.

Gespräche laufen noch

Das würde eine deutliche Verschärfung bedeuten: Derzeit gilt die „3-G“-Pflicht nur für das Personal in wenigen Bereichen, etwa in Spitälern und Kuranstalten. Wer die „3-G-Regel“ nicht einhält, den könnte der Arbeitgeber ohne Bezahlung nach Hause schicken. Auch Kündigungen wären möglich, heißt es in dem Bericht.

Noch sei aber nichts fix, es werde noch verhandelt, hieß es aus dem Gesundheitsministerium. Auch für die Skigebiete seien in dem Entwurf neue Regeln ab dem 1. November vorgesehen, nämlich eine „3-G“-Pflicht für den Zutritt zu Seil- und Zahnradbahnen.