„Gütliche Einigung“ über Udo Jürgens’ Nachlass

Ein langjähriger Gerichtsstreit um die Rechte an den Liedern von Udo Jürgens ist beigelegt: Die ehelichen Kinder von Jürgens werden sich künftig um die Geschicke der Tonträgerunternehmung Udo Jürgens Master AG (UJM) kümmern.

Freddy Burger wiederum, der langjährige Manager von Jürgens, konzentriert sich auf die Pflege des ihm gehörenden Musikverlags für die Werke von Jürgens. Das gaben Jenny und John Jürgens, die ehelichen Kinder von Udo Jürgens, und Burger heute gemeinsam bekannt.

Zwei getrennte Bereiche

Die „gütliche Einigung“, wie es in der Mitteilung heißt, bedeutet, dass die beiden Jürgens-Kinder alleinige Gesellschafter der UJM sind und damit die Veröffentlichung des gesamten Udo-Jürgens-Musikproduktionskatalogs in Händen halten. Sie entscheiden über die Verwendung von Evergreens wie „Griechischer Wein“ und „Aber bitte mit Sahne“ und können entsprechend an den Liedern verdienen.

Burger hat mit seinem Musikverlagskatalog das Recht, die musikalischen Werke von Jürgens weiterzuentwickeln. Er kann Udo-Jürgens-Lieder in Film-, Werbe- und Musicalproduktionen verwenden und als Grundlage neuer Produktionen heute aktiven Musikerinnen und Musikern überlassen.

Der Sänger, Komponist und Entertainer Jürgens war im Jahr 2014 im Alter von 80 Jahren an Herzversagen gestorben. Seit 2017 stritten seine Kinder und Burger gerichtlich um die Urheberrechte.