Gericht verbietet Handel mit Reservierungen für Oktoberfest

Im Kampf gegen den schwunghaften Handel mit Reservierungen für das Münchner Oktoberfest hat sich der Betreiber eines Festzeltes nun vor Gericht durchgesetzt.

Das Landgericht München I untersagte einer Eventagentur, die Tische im Frühjahr 2020 zu Preisen zwischen 1.990 und 3.299 Euro angeboten hatte, das weiter zu tun. Außerdem muss sie über ihre Quellen und den Umfang der Verkäufe Auskunft geben und ist grundsätzlich verpflichtet, Schadenersatz zu zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Normalerweise fallen für Reservierungen auf dem Oktoberfest keine eigenen Kosten an, die Reservierenden müssen aber Verzehrgutscheine erwerben. In dem betreffenden Festzelt, der „Ochsenbraterei“, belaufen sich diese laut Gericht maximal auf rund 400 Euro für einen Tisch mit zehn Personen – also einen Bruchteil des von der Eventagentur verlangten Preises.