Fachleute: Ermittlungen gegen ÖVP mindestens bis 2022

Nachdem Sebastian Kurz (ÖVP) als Bundeskanzler zurückgetreten ist, stellt sich die Frage, wie lange die Ermittlungen wegen Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit gegen den Ex-Kanzler und neun weitere Beschuldigte dauern könnten, bis die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) entweder Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt.

Einige auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisierte Rechtsanwälte sind davon überzeugt, dass die Ermittlungen sich jedenfalls bis 2022 erstrecken werden.

Abhängig von neuen Unterlagen

„Ich gehe davon aus, dass in einem Jahr entschieden ist, ob Anklage erhoben wird oder nicht“, meinte der auf „White Collar“-Kriminalität fokussierte Wiener Rechtsanwalt Volkert Sackmann gestern gegenüber der APA. Sackmann war bis 2016 selbst Staatsanwalt und zuletzt Leiter der Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien. Über Sackmanns Schreibtisch wanderten unter anderem die Anklagen gegen Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und Alfons Mensdorff-Pouilly (Blaulichtfunk-Prozess, Tetron-Prozess) sowie die Telekom- und OeBS-Anklagen.

Auch Lukas Kollmann, der ebenfalls im Immofinanz-Verfahren und in zahlreichen weiteren prominenten Wirtschaftsstrafsachen tätig war bzw. ist, hält es für unwahrscheinlich, dass die Ermittlungen in einigen wenigen Monaten abgeschlossen sein werden. Wie lange die WKStA brauchen wird, hänge auch davon ab, „wie viele Unterlagen bei den jüngsten Hausdurchsuchungen mitgenommen wurden“, sagte Kollmann. Diese müssten jetzt einmal ausgewertet werden. Mit dem Ende der Ermittlungen rechnet Kollmann „voraussichtlich im nächsten Jahr“.

„Einige Zeit“

Manfred Ainedter, der den in erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser vertritt, hat in dieser Funktion ein jahrelanges Ermittlungsverfahren erlebt. Bezogen auf die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Kurz und Co. stellte Ainedter im Gespräch mit der APA fest: „Ich denke schon, dass die WKStA aufgrund der Prominenz dieser Verdächtigen beschleunigt ermitteln wird.“

Es werde aber „sicher noch einige Zeit“ dauern: „Es müssen sicher auch noch eine Fülle von Zeugen vernommen werden.“ Auch Ainedter, der als Präsident der Vereinigung Österreichischer StrafverteidgerInnen vorsteht, ist überzeugt, dass für Kurz und die Mitbeschuldigten frühestens 2022 feststehen wird, ob sie im Zusammenhang mit der von der WKStA vermuteten Inseratenkorruption, die über Scheinrechnungen über das Finanzministerium abgewickelt und damit mit Steuergeldern finanziert worden sein soll, zur Anklage gebracht werden oder nicht.

Die Rechtsmeinung der Experten setzt voraus, dass Kurz, der nun den ÖVP-Klub im Parlament leiten will, nicht auf seine parlamentarische Immunität pocht. Solange er nicht um Aufhebung seiner Immunität ansucht – was er laut ÖVP vorhat –, ruhen sämtliche gegen ihn gerichteten Ermittlungsschritte, was die Arbeit der WKStA verzögern würde.