Stellungnahme und Klarstellung der WKStA
ORF.at
Inseratenskandal

WKStA widerspricht Fellner

Einer der zentralen Stränge in der ÖVP-Korruptionsaffäre ist der Verdacht, Sebastian Kurz und sein Team hätten für Inserate positive Berichterstattung in der Tageszeitung „Österreich“ erkauft. Daher gab es zuletzt Hausdurchsuchungen bei „Österreich“. Die in Bedrängnis geratene Verlagsgruppe hat nun eine Amtshaftungsklage angekündigt. Die darin erhobenen Vorwürfe wies die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Sonntag umgehend zurück.

Die Verlagsgruppe „Österreich“ der Brüder Wolfgang und Helmuth Fellner will laut eigenen Angaben eine Amtshaftungsklage gegen die Republik einbringen. Ihr Vorwurf: Die Hausdurchsuchungen sowie die angebliche Handyüberwachung im Auftrag der WKStA seien rechtswidrig gewesen.

Die Fellner-Verlagsgruppe will keinen Inseratenskandal sehen, sondern vielmehr einen „Justizskandal“ – und zwar im Vorgehen der WKStA. Die Fellners kündigten dabei nicht nur eine Amtsklage, sondern auch eine „Millionenklage“ gegen die Republik auf Schadenersatz an, wie es Anwalt Georg Zanger formulierte. Auch Justizministerin Alma Zadic (Grüne) müsse sofort Konsequenzen ziehen, hieß es aus dem Medienhaus gegenüber der APA.

Worum es geht

Hintergrund ist eine teils enge Verflechtung mancher Medien und der Politik rund um die staatliche Presseförderung und die häufig intransparente Inseratenvergabe der öffentlichen Hand – nicht nur auf Bundesebene. Kritikerinnen und Kritiker – Transparenz-NGOs, NEOS, aber jedenfalls in der Vergangenheit stets auch die Grünen – monieren seit vielen Jahren, Regierungen würden sich mit Inseraten zumindest unausgesprochen wohlwollende Berichterstattung „erkaufen“.

Im Fall „Österreich“, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre es ein ganz dezidierter, ausgesprochener Deal gewesen. Fachleute fordern daher seit Langem eine deutliche Aufstockung der Presseförderung nach klaren Kriterien, die auch auf die Qualität der Berichterstattung abstellen. Im Gegenzug sollte das Inseratenvolumen reduziert werden.

Herausgeber Wolfgang Fellner und Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP)
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Ein Bild aus besseren Zeiten: ÖVP-Chef Sebastian Kurz mit Wolfgang Fellner

Verweis auf Redaktionsgeheimnis

Die Verlagsgruppe hatte nach Bekanntwerden der Ermittlungen von einem Missverständnis gesprochen und betont, die – laut WKStA-Vorwürfen – von Kurz und seinem Umfeld mit Steuergeldern finanzierten, manipulierten Umfragen seien nicht bei ihnen publiziert worden. Vielmehr habe es sich dabei um selbst in Auftrag gegebene Umfragen gehandelt. Es gibt laut WKStA-Unterlagen allerdings Chatverläufe, die darauf hindeuten, dass es sich bei den Umfragen um jene von Kurz’ Umfeld beauftragten handelte.

Fellners: WKStA brach Redaktionsgeheimnis

Die Fellner-Gruppe wirft der WKStA einen schweren Fehler vor: Unter den zur Überwachung vorgesehenen Handys hätten sich drei Telefone der Tageszeitung befunden, „die eindeutig dem Redaktionsgeheimnis unterliegen und – nach allen Regeln des EU-Rechts und der Menschenrechtskonvention – nicht überwacht werden dürfen“, lautet der Vorwurf. Aus diesem Grund hätten die Staatsanwälte zwingend vor der Überwachung eine Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten des Obersten Gerichtshofs (OGH) einholen müssen.

Eine solche Ermächtigung sollen die Ermittler laut „Österreich“ auch eingeholt haben – allerdings erst nachträglich und zu spät. Eine angebliche Ablehnung der Maßnahmen soll just zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung eingelangt sein, berichtete das Blatt.

WKStA widerspricht

Die WKStA widersprach den Angaben von „Österreich“ umgehend in einer schriftlichen Stellungnahme. Sämtlichen Hausdurchsuchungen habe eine vom zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien bewilligte Durchsuchungsanordnung zugrunde gelegen.

„Die Durchsuchungen wurden unter Beachtung des verfassungsrechtlich geschützten Redaktionsgeheimnisses bei der Geschäftsführung und im kaufmännischen Bereich, nicht aber in ausschließlich der redaktionellen Tätigkeit dienenden Räumlichkeiten des Medienunternehmens durchgeführt“, hieß es.

Auch die Onlinepeilung, um den gleichzeitigen Vollzug der Durchsuchungen zu koordinieren, war laut WKStA vom Gericht zwar bewilligt. Dabei sei es „ausschließlich um Standortdaten“ gegangen, wie die WKStA betonte. Diese Standortbestimmung bei Journalisten setzt zusätzlich auch die Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten der Justiz voraus.

„Da zwar die Bewilligung durch das Gericht erteilt worden war, jedoch die Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten nicht vorgelegen sei, wurde die Standortbestimmung bei den Journalisten nicht (unterstrichen, Anm.) durchgeführt“, heißt es. Dieser Umstand sei auch den Rechtsvertretern des Medienunternehmens aus der Akteneinsicht bekannt.