YouTube durfte „#allesaufdentisch“-Clips nicht löschen

Die Videoplattform YouTube hat laut einer Eilentscheidung des deutschen Landgerichts Köln zwei Interviewclips der umstrittenen Aktion „#allesaufdentisch“ zu Unrecht gelöscht.

Nicht gut genug begründet

Das Gericht erließ auf Antrag der Initiatoren der Internetaktion zwei einstweilige Verfügungen gegen die Plattform. YouTube habe den Kanalbetreibern nicht konkret genug mitgeteilt, welche Passagen ihrer Meinung nach gegen welche Vorschrift ihrer Richtlinie verstießen, sagte eine Gerichtssprecherin heute.

Zuvor hatte die „Bild“ über den Gerichtsbeschluss berichtet. Die Zeitung zitiert aus der Gerichtsentscheidung, YouTube dürfe nur bei „einer offensichtlichen, auf den ersten Blick erkennbaren medizinischen Fehlinformation“ Videos löschen, ohne konkrete problematische Passagen zu benennen.

Bei den gelöschten Interviews handle es sich aber um „längere Videos“, die „auch eine Vielzahl von eindeutig zulässigen Äußerungen enthalten“. Laut „Bild“ waren mehrere Clips gelöscht worden, in denen Künstler Wissenschaftler zu ihrer Kritik an der CoV-Politik befragt hatten.

YouTube kann ebenfalls Widerspruch einlegen

Der Gerichtsbeschluss werde erst wirksam, wenn er YouTube zugestellt sei, teilte die Gerichtssprecherin weiter mit. YouTube könne dann ebenfalls im Eilverfahren Widerspruch einlegen. Dann würde die Zivilkammer des Landgerichts über die Sache verhandeln.

Die Aktion „#allesaufdentisch“, an der sich auch Schauspieler Volker Bruch („Babylon Berlin“) beteiligt hat, wurde Ende September gestartet. In vielen Videos, die im Netz hochgeladen wurden, werden unter anderem die CoV-Maßnahmen und die mediale Berichterstattung darüber kritisiert. Kritiker werfen den Machern vor, verschwörungsideologische Narrative zu bedienen.