VfGH lehnt Beschwerden von Pilnacek und Schaden ab

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in zwei prominenten Fällen gegen die Beschwerdeführer entschieden. Abgelehnt wurde die Beschwerde von Justizsektionschef Christian Pilnacek gegen seine Suspendierung sowie jene des früheren Salzburger SPÖ-Bürgermeisters Heinz Schaden gegen die Aberkennung der Politikerpension nach seiner Verurteilung wegen Untreue, teilte der VfGH heute mit. Die Causa Pilnacek beschäftigt nun auch noch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH).

Pilnacek hatte geltend gemacht, dass die der Suspendierung zugrunde liegenden Beweise, nämlich die auf seinem Mobiltelefon gespeicherten Daten, auf Grund verfassungswidriger Bestimmungen insbesondere der Strafprozessordnung erhoben worden seien. Der VfGH hat aber gegen diese Bestimmungen – soweit sie in einem Disziplinarverfahren überhaupt anzuwenden sind – keine Bedenken.

Beschwerde abgetreten

Ob das Bundesverwaltungsgericht die Bestimmungen, die für eine Suspendierung gelten, richtig angewendet hat, sei keine verfassungsrechtliche Frage, wurde in der VfGH-Aussendung erklärt. Daher wurde die Beschwerde an den VwGH abgetreten. Das hatte Pilnacek für den Fall beantragt, dass seine Beschwerde erfolglos bleibt.

Abgelehnt hat der VfGH auch die Beschwerde Schadens. Dieser war im Juli 2017 wegen Untreue strafgerichtlich verurteilt worden, was zur Folge hatte, dass der für die Tätigkeit als Bürgermeister zuerkannte Ruhebezug entfiel und nach den Bestimmungen des ASVG neu bemessen wurde.

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