Bayern: Kontaktdatenerfassung in vielen Bereichen fällt

In Bayern entfällt ab Freitag auf breiter Front die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. Insbesondere in der Gastronomie und bei kulturellen Veranstaltungen müssen Kundinnen und Kunden wegen CoV keine persönlichen Daten mehr angeben. Das hat das Kabinett heute in München beschlossen.

Kontaktdaten müssen nur noch in Schwerpunktbereichen „mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (Spreading)“ erfasst werden. Dazu zählen laut Kabinettsbeschluss alle geschlossenen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen, Clubs, Diskotheken, Bordelle „und vergleichbare Freizeiteinrichtungen“ sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik.

Auch bei körpernahen Dienstleistungen und in Gemeinschaftsunterkünften (etwa Schlafsäle in Jugendherbergen und Berghütten) müssen Kontakte noch erfasst werden.