UNO-Gericht entscheidet Grenzstreit mit Kenia zugunsten Somalias

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat den Grenzstreit zwischen Kenia und Somalia um ein potenziell ölreiches Seegebiet weitgehend zugunsten Somalias entschieden. Das Gericht in Den Haag folgte in seinem Urteil gestern im Wesentlichen der von Somalia vorgeschlagenen Grenzziehung.

Damit liegen von Kenia beanspruchte mögliche Ölvorkommen in dem Somalia zugeschlagenen Seegebiet. „Ich danke Allah (…) für die Früchte des langen Kampfes, den die Somalier geführt haben, um Kenias Wunsch zu verhindern, einen Teil des somalischen Meeres für sich zu beanspruchen“, teilte der somalische Präsident Mohamed Abdullahi Mohamed auf der Facebook-Seite seines Büros mit.

Allerdings hat Kenia vor einer Woche die Anerkennung der Zuständigkeit des Haager Gerichts widerrufen. Dementsprechend war bei der Urteilsverkündung kein Vertreter Kenias anwesend. Der IGH erklärte, der Widerruf Kenias wirke nicht rückwirkend und habe keinen Einfluss auf das Urteil.

Somalia hatte den Fall 2014 beim höchsten Gericht der Vereinten Nationen eingereicht. Der Internationale Gerichtshof ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Staaten. In der Sache ging es um ein über 100.000 Quadratkilometer umfassendes Seegebiet, das beide Länder beanspruchten.