Ministerium: Noch kein Termin für „3-G“ am Arbeitsplatz

Für die „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz gibt es laut Sozialministerium noch keinen fixen Termin. Der zuletzt in Medien genannte morgige 15. Oktober als Zeitpunkt für die Verordnung sei einem Arbeitspapier entnommen, hieß es gegenüber ORF.at aus dem Ministerium.

Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) hatte, im ZIB2-Interview dazu gefragt, gesagt, er müsse mit Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) vorher sprechen. Generell betonte er, er sei zu kurz im Amt und müsse sich von den Fachkolleginnen und -kollegen erst über die einzelnen Themen informieren lassen. Sollte das der tatsächliche Termin sein, werde er wohl eingehalten, meinte Schallenberg aber auch.

„Ich gehe davon aus, dass es auch so kommen wird“

Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) hat im ZIB2-Interview gemeint, er müsse noch mit Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) darüber reden, er gehe aber davon aus, dass die „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz eingeführt wird.

Der Entwurf, der vom Gesundheitsministerium erarbeitet wurde, befinde sich derzeit noch in Abstimmung mit den anderen Ministerien, hieß es auf Nachfrage von ORF.at heute Vormittag. Ähnlich hatte es bereits letzte Woche geheißen. „Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden detaillierte Informationen zu Regelungen und Fristen bekanntgegeben werden“, betonte ein Sprecher des Ministeriums.

Kunden- und Kollegenkontakt als Kriterium

Die ZIB2 hatte letzte Woche über einen Verordnungsentwurf berichtet, der eine „3-G“-Pflicht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer mit Kundenkontakt oder Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen vorsehe. Es solle für alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Kunden zusammentreffen könnten, ab dem 15. Oktober die „3-G-Regel“ gelten, das heißt: Sie müssen geimpft, genesen oder negativ auf CoV getestet sein.

Bei direktem Kundenkontakt gelte – mit Ausnahmen wie der Gastronomie und Sportstätten – außerdem Maskenpflicht, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert werde. Der Handel urgierte seinerseits ebenfalls bereits eine Ausnahme für seine Belegschaft.

„3-G“-Pflicht derzeit nur in wenigen Bereichen

Das würde eine deutliche Verschärfung bedeuten: Derzeit gilt eine „3-G“-Pflicht nur für das Personal in wenigen Bereichen, etwa in Spitälern und Kuranstalten. Wer eine künftige „3-G-Regel“ nicht einhält, den könnte der Arbeitgeber ohne Bezahlung nach Hause schicken. Auch Kündigungen wären möglich, heißt es in dem Bericht. Noch werde aber verhandelt, es sei noch nichts fix.