ÖVP-Affäre: WKStA hat Kurz-„Auslieferung“ beantragt

Kaum angelobt, ist Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nach Informationen der APA schon mit einem „Auslieferungsantrag“ der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) konfrontiert. Formal wird der Nationalrat ersucht, dass die Ermittlungen gegen den nunmehrigen ÖVP-Klubobmann fortgesetzt werden können.

Aus dem ÖVP-Klub hieß es dazu gestern Abend auf APA-Anfrage, dass man das Begehren nicht nur unterstütze, sondern auch froh darüber sei, dass dieses so rasch eingebracht worden sei. Dadurch werde es zügig die Möglichkeit geben, die Vorwürfe gegen Kurz zu widerlegen.

Die Erlaubnis zur Fortsetzung der Ermittlungen wird wohl schon in einer der kommenden Plenarsitzungen gegeben werden, da Kurz zum Zeitpunkt der Vorwürfe kein Abgeordneter war und damit kein Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Mandatar bestehen kann.

Ermittelt wird gegen den früheren Regierungschef wegen Untreue und Bestechlichkeit in der neuen Inseratenaffäre. Dazu gibt es Ermittlungen wegen falscher Zeugenaussage im U-Ausschuss. Kurz bestreitet alle Vorwürfe vehement.

Graf wegen Maskenverstoßes „ausgeliefert“

Der Nationalrat beschloss unterdessen die „Auslieferung“ des freiheitlichen Abgeordneten Martin Graf. Zustimmung kam nur von den Koalitionsfraktionen. Ersucht um die Zustimmung zur behördlichen Verfolgung hatte der Wiener Magistrat wegen eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht.