Vatikan erlässt Regeln für Heiligsprechungsverfahren

Für die Anwälte in Selig- und Heiligsprechungsverfahren hat der Vatikan erstmals klare gesetzliche Regelungen erlassen. So dürfen etwa Kardinäle, Bischöfe und Mitarbeiter der Heiligsprechungskongregation künftig nicht mehr als Postulatoren tätig sein. Ein Postulator trägt alle relevanten Informationen zusammen, die für oder gegen die Selig- oder Heiligsprechung eines Verstorbenen sprechen.

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