Eiernockerl-Posting: Verurteilter Polizist scheiterte vor OGH

Ein wegen eines Eiernockerl-Postings an Adolf Hitlers Geburtstag verurteilter Polizist aus dem Burgenland ist mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) gescheitert, berichtete „Die Presse“ heute. Bloß über die Strafhöhe – zehn Monate bedingt und 6.300 Euro – hat noch das Oberlandesgericht Wien zu entscheiden.

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