„3-G-Regel“ am Arbeitsplatz mangels Gesetzes verzögert

Die eigentlich schon für vorige Woche angekündigte „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz verzögert sich. Das berichtete gestern die ZIB2. Grund für die Verzögerung sei anders als vom Gesundheitsministerium bisher angegeben, dass die gesetzliche Grundlage dafür noch fehlt. Im Nationalrat beschlossen wurde sie am Mittwoch, der Bundesrat stimmt frühestens am kommenden Donnerstag zu.

Warten auf „3-G“ am Arbeitsplatz

Seit Freitag sollte eine „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz gelten. Aber die Verordnung ist nicht fertig.

Laut dem an den Gesprächen beteiligten Juristen der Arbeiterkammer (AK), Philipp Brokes, hat das Gesundheitsministerium zu spät bemerkt, dass das aktuell geltende Gesetz die „3-G-Regel“ nicht flächendeckend erlaubt, sondern nur wenn ein „erhebliches Infektionsrisiko“ droht. Eine darüber hinausgehende Gesetzesänderung wurde erst am Mittwoch im Nationalrat beschlossen und muss noch vom Bundesrat bestätigt werden, wo die Opposition derzeit noch die Mehrheit hat. Sollte sie das Covid-19-Maßnahmengesetz dort blockieren, könnte „3-G“ am Arbeitsplatz erst Mitte Dezember eingeführt werden.

Ein Anfang Oktober bekanntgewordener Verordnungsentwurf hatte „3-G“ – also geimpft, genesen oder getestet – für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgesehen, die Kontakt mit Kundinnen oder Kollegen haben. Den Nachweis müssten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz immer dabei haben. Bei direktem Kundenkontakt gelte – mit Ausnahmen wie der Gastronomie und Sportstätten – außerdem Maskenpflicht, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert werde.

Eingeführt wurde die „3-G-Regel“ allerdings bis dato nicht. Das Gesundheitsministerium meinte zuletzt, bei dem medial bekanntgewordenen Papier habe es sich lediglich um eine Arbeitsunterlage gehandelt. Gegenüber der ZIB2 dementierte das Ministerium zwar, die fehlende Gesetzesgrundlage übersehen zu haben. Gleichzeitig wurde aber bestätigt, dass die Grundlage für „3-G“ am Arbeitsplatz erst mit dem neuen Covid-19-Maßnahmengesetz am Mittwoch geschaffen wurde. Von der Zustimmung des Bundesrats gehe das Gesundheitsministerium aus.