U-Ausschuss: Glock mit VfGH-Beschwerde abgeblitzt

Die Unternehmerin Kathrin Glock ist mit ihrer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) über die NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper abgeblitzt.

Die Persönlichkeitsrechte Glocks seien bei der Befragung durch die NEOS-Fraktionsführerin im „Ibiza“-U-Ausschuss nicht verletzt worden, begründete der VfGH laut einer Presseaussendung von heute die Abweisung.

Ebenfalls abgewiesen wurde eine Beschwerde des suspendierten Justizministeriumssektionschefs Christian Pilnacek.

Glock – die Ehefrau des Waffenherstellers Gaston Glock – war am 12. Jänner dieses Jahres im „Ibiza“-U-Ausschuss als Auskunftsperson im Zusammenhang mit ihrer (ehemaligen, Anm.) Funktion als Mitglied des Aufsichtsrates der Austro Control GmbH befragt worden.

In ihrer Beschwerde brachte sie vor, durch Äußerungen Krispers insbesondere wegen Verbreitung unwahrer, kreditschädigender Tatsachen im Schutz der Ehre und des wirtschaftlichen Rufes verletzt worden zu sein.

Aussagen über mangelnde Kompetenz inkriminiert

Konkret ging es um Aussagen Krispers, wonach Glock für die Tätigkeit als Mitglied des Austro-Control-Aufsichtsrates nicht ausreichend kompetent sei. Diese Äußerung „bewegt sich im Spielraum zulässiger Kritik nach Art. 10 EMRK und ist nicht als ehrenrührig anzusehen“, so der VfGH.

„Dies insbesondere im Hinblick auf die Funktion und den Gegenstand des Untersuchungsausschusses sowie den Umstand, dass Kathrin Glock als Mitglied des Aufsichtsrates eines staatsnahen Unternehmens weitergehende Kritik hinzunehmen hat als eine beliebige Privatperson“, heißt es im Entscheid.

Auch sei anhand der Beschwerde nicht erkennbar gewesen, warum durch die Äußerungen der Kredit, Erwerb oder das Fortkommen gefährdet oder die Ehre Glocks verletzt seien.