Tschechien: Vorbereitung für Entzug von Zemans Vollmachten

In Tschechien beginnt man, die Weichen für eine vorübergehende Übertragung der Vollmachten des schwer kranken Staatspräsidenten Milos Zeman an den Chef des Abgeordnetenhauses und den Regierungschef zu stellen. Heute tagte der Verfassungsausschuss des Senats zu diesem Thema und kam zu dem Entschluss, dass die Bedingungen für die Aktivierung des betreffenden Artikels 66 der Verfassung erfüllt seien.

„Der Gesundheitszustand erlaubt dem Staatspräsidenten nicht, sein Amt zu kontrollieren, und die Prognose ist so, dass er nicht einmal in einigen Wochen zur Amtsausübung zurückkehren wird können“, sagte der Senator Zdenek Hraba nach der Sitzung des Ausschusses.

Zustimmung der Parlamentskammern im November geplant

Der Übertragung der Vollmachten des Staatsoberhauptes an den Chef des Abgeordnetenhauses und den Regierungschef laut Artikel 66 der Verfassung müssen beide Parlamentskammern zustimmen. Vieles deutet darauf hin, dass der Senat das bei einer Sitzung am 5. November beschließen könnte. Nach der konstituierenden Sitzung des neuen Abgeordnetenhauses am 8. November, das aus den kürzlichen Parlamentswahlen hervorging, könnte das auch das Unterhaus machen, hieß es.

Auf die gegenwärtigen Verhandlungen über die künftige Regierung hat die Hospitalisierung Zemans zunächst keine direkte Auswirkung. Die zwei siegreichen liberal-konservativen Wahlbündnisse, die 108 Stimmen in dem 200-köpfigen Abgeordnetenhaus haben werden, beraten sich schon untereinander. Dazu brauchen sie offiziell keinen Auftrag des Staatschefs.