„3-G“ am Arbeitsplatz fix

Der „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz steht nichts mehr im Weg. Das heißt, man darf die Arbeitsstätte bald nur noch geimpft, in den vergangenen sechs Monaten genesen oder eben getestet betreten, wenn man mit anderen Personen im Job in Kontakt steht. Drohte zuletzt noch eine Verzögerung des Beschlusses durch Oppositionsveto im Bundesrat, ist dieses nun vom Tisch – die SPÖ wird das Gesetzesvorhaben nicht blockieren.

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