Tatorte des Terroranschlags in Wien
APA/Helmut Fohringer
Terroranschlag in Wien

Attentäter in Wien hatte Hilfe

Die Ermittlungen zum Terroranschlag in der Wiener Innenstadt, der sich am 2. November zum ersten Mal jährt, sind schon sehr weit gediehen. Die Einzeltätertheorie hat sich bestätigt, aber der am Tatort erschossene Attentäter hatte im Vorfeld mentale Unterstützung und Hilfe beim Waffenkauf, berichteten Staatsanwaltschaftssprecherin Nina Bussek und Polizei-Chefermittler Michael Lohnegger am Mittwoch in einer Pressekonferenz.

Sieben Beitragstäter sind in U-Haft, ihnen drohen lange Freiheitsstrafen. Drei rund um den Anschlag Beschuldigte wurden – etwa weil sie IS-Propagandamaterial weitergaben – bereits wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt, zwei davon sind schon verurteilt. Derzeit wird noch gegen 30 weitere Beschuldigte intensiv ermittelt.

Den sieben Beitragstätern drohen für die Unterstützung 20 bis 30 Jahre bzw. sogar lebenslange Freiheitsstrafe – also eine ebenso harte Strafe, wie sie der Täter ausgefasst hätte. Denn es wird laut Bussek angenommen, dass sie in Kenntnis des Tatplanes des Attentäters gehandelt haben. Drei sollen dem Attentäter beim Waffenkauf (etwa auch durch Herstellung von Kontakten) geholfen haben, vier weitere dürften ihn psychisch unterstützt haben.

Staatsanwaltschafts-Sprecherin Nina Bussek
APA/Georg Hochmuth
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nina Bussek fasst kurz vor dem Jahrestag des Attentats den Ermittlungsstand zusammen

Abschlussbericht bald fertig

Die zuständige Staatsanwältin wird in absehbarer Zeit ihren Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft Wien übermitteln – sobald die Auswertung der zahlreichen sichergestellten Datenträger beendet ist. Derzeit wird laut Bussek auch noch auf ein Sachverständigengutachten über die mögliche Radikalisierung eines Beschuldigten gewartet.

Schwere Mängel bei Geheimdiensten

Bereits im Februar hatte die von der Regierung eingesetzte Untersuchungskommission unter Leitung der Wiener Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes schwere Mängel und Versäumnisse festgestellt. Das Gremium zeigte vor allem Mängel aufseiten des Verfassungsschutzes auf, etwa beim Risikobewertungsprogramm für Gefährder, bei der Datenverarbeitung und dem Informationsfluss zwischen den einzelnen Behörden. So blieben Hinweise ausländischer Geheimdienste über Waffenkäufe liegen.

„Ermittlungen durchgehend auf Hochtouren“

Die Ermittlungen zum Terroranschlag in der Wiener Innenstadt, der sich am 2. November zum ersten Mal jährt, laufen laut Staatsanwaltschaftssprecherin Nina Bussek weiter auf Hochtouren. Auch die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene mit den zuständigen Behörden liefe sehr gut. Die Einzeltätertheorie hat sich nach den ersten Erkenntnissen bestätigt.

Die Zerbes-Kommission sprach sich daher dafür aus, dass die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und den entsprechenden Behörden in den Ländern „überdacht und klarer gestaltet“ wird. Und eine Reform des BVT wurde eingemahnt – diese und ein Anti-Terror-Paket wurden im Sommer umgesetzt. Das BVT wurde neu aufgestellt und firmiert nun unter Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst.

Entschädigungsfonds eingerichtet

Ende September hatte die Regierung nach monatelanger Kritik von Opfervertretern einen Entschädigungsfonds eingerichtet. Vorerst ist dieser mit 2,2 Mio. Euro ausgestattet, er soll bei Bedarf aber erhöht werden. Die Mittel werden zusätzlich zu den Hilfeleistungen nach dem Verbrechensopfergesetz gewährt.

„32 Festnahmen umgesetzt“

Polizei-Chefermittler Michael Lohnegger ist in einer Pressekonferenz näher auf die Ergbnisse der „Ermittlungsgruppe 2. November“, die nach dem Terroranschlag in der Wiener Innenstadt im vergangenen Jahr gegründet wurde, eingegangen.

Opfer, die eine schwere Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung erlitten haben, sollen nun über den Fonds eine zusätzliche Hilfeleistung zur Abgeltung der Schmerzen erhalten. Die Höhe bemisst sich nach denselben Grundsätzen, wie sie auch im Falle von Klagen vor ordentlichen Gerichten zur Anwendung kommen. Die Abwicklung übernimmt die Opferhilfeeinrichtung Weißer Ring.