Büromitarbeiter am PC
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Regel fixiert

„3-G“ am Arbeitsplatz ab 1. November

Am 1. November tritt die „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz in Kraft. Das verkündete Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Mittwoch nach dem Ministerrat. Kann am jeweiligen Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden, dann braucht es künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: Alle ohne „3-G“-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Verpflichtend ist der „3-G“-Nachweis laut der (in den nächsten Tagen noch zu verordnenden) dritten Coronavirus-Maßnahmenverordnung für all jene, die in ihrem Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt kommen – etwa im Büro oder in der Kantine.

Nicht betroffen sind beispielsweise Lkw-Fahrer, die allein in ihrem Fahrzeug sitzen. Angepasst wird auch die Regelung für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich: Auch diese Arbeitsorte können nur betreten werden, wenn ein entsprechender „3-G“-Nachweis vorliegt. Auch für Spitzensportler und -sportlerinnen kommt die „3-G“-Pflicht. Für die Einhaltung der Maßnahme sind beide Seiten – sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – verantwortlich.

„3-G“ statt Maskenpflicht

Mückstein sprach von einem weiteren „Schutznetz gegen das Coronavirus“. „Es kann nicht sein, dass man sich am Ort der Arbeit unter Umständen dem Risiko einer Corona-Infektion aussetzen muss“, sagte er beim gemeinsam mit ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher bestrittenen Pressefoyer nach der Regierungssitzung. Kocher freute sich über eine praxistaugliche Regelung, die den „Schutz der Menschen“ sicherstelle.

Hinsichtlich der bisher schon bestehenden allgemeinen Maskenpflicht gilt ab 1. November, dass Beschäftigte durch Erbringung eines „3-G“-Nachweises von der Maskenpflicht entbunden sind. Damit müssen beispielsweise Angestellte in Supermärkten mit „3-G“-Nachweis keine Maske mehr tragen.

Für Kundschaft weiter verpflichtend

Für Kundschaft bleibt die FFP2-Maskenpflicht an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (z. B. Supermärkte, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel) weiterhin aufrecht. In sonstigen Kundenbereichen (z. B. nicht lebensnotwendiger Handel, Reisebüros, Museen) muss entweder ein „3-G“-Nachweis erbracht oder eine FFP2-Maske getragen werden.

„3-G“ am Arbeitsplatz ab 1. November

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) verkündete am Mittwoch nach dem Ministerrat, dass die „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz ab Anfang November gilt.

Weiterhin verpflichtend ist die FFP2-Maske (zusätzlich zum „3-G“-Nachweis) für Beschäftigte in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern. Gleiches gilt für Besucherinnen und Besucher in diesen Einrichtungen. Keine Maskenpflicht gilt weiterhin in sämtlichen schon bisher bekannten „3-G-Settings“ – etwa in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben, Theatern oder bei Friseuren und Veranstaltungen.

Strafen für Firmen und Beschäftigte

Für die Einhaltung der Maßnahme sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer verantwortlich; für die Kontrollen sind in erster Linie die jeweiligen Arbeitgeber zuständig. Es sei nicht angedacht, dass es etwa beim Eintritt lückenlose Kontrollen geben soll, sondern Stichproben, führte Kocher aus. Bei Zuwiderhandeln drohen Strafen laut dem Covid-19-Maßnahmengesetz: Für Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro.

Mückstein hofft – mit Blick auf die Erfahrungen anderer Länder mit „3-G“-Regeln am Arbeitsplatz (etwa Italien oder Slowenien) –, dass auch hierzulande infolge dieser Maßnahme die Durchimpfungsrate steigt. Zuletzt wurde die 70-Prozent-Marke in der derzeit impfbaren Bevölkerung überschritten. Auch betonte Mückstein, es gehe bei „3-G“ am Arbeitsplatz um „Fairness“: Viele der in der Zeit der Pandemie einführten Regeln hätten vor allem den Freizeitbereich betroffen. Es sei nun an der Zeit, gleichzuziehen und auch im Arbeitssektor die bewährte „3-G“-Regelung umzusetzen.

Verweis auf Schulen

Auch verwies Mückstein auf die Schülerinnen und Schüler: Für die Kinder gehöre es schon lange zum Alltag, für den Schulbesuch einen Test- oder Impfnachweis erbringen zu müssen. Gefragt nach seiner Erwartung hinsichtlich der Zulassung der Impfung auch für unter Zwölfjährigen blieb Mückstein bei seinen bisherigen Aussagen: Die Zulassung durch die EU-Arzneimittelagentur (EMA; für Fünf- bis Elfjährige) sei Ende November zu erwarten, in Österreich werde es dann circa ein bis zwei Wochen danach eine Zulassung geben. „Ich rechne damit, dass die Ersten noch dieses Jahr geimpft werden können.“

Wie auch Kocher richtete der Gesundheitsminister an alle Österreicher einen „eindringlichen Appell“ an die Bevölkerung, für ihre Immunisierung zu sorgen: „Bitte holen Sie sich ihre Coronavirus-Schutzimpfung, wenn Sie sie noch nicht haben.“ Auch erinnerte er daran, dass man sich den zweiten und den dritten Stich geben lassen sollte.

Erlass am Freitag oder Samstag

Erlassen werden kann die Verordnung zu „3-G“ am Arbeitsplatz voraussichtlich erst am Freitag oder Samstag – nach dem dafür notwendigen Beschluss des grundlegenden Gesetzes im Bundesrat am Donnerstag und der Kundmachung der darauffolgenden Verordnung, hieß es im Gesundheitsministerium zur APA. Die SPÖ wollte das zunächst verzögern, hat ihre Blockadedrohung aber zurückgezogen, weil ihr Wunsch erfüllt wurde, dass betriebliche Tests auch nach Ende Oktober gratis bleiben.

Erleichterung über Ende von Maskenpflicht

Die Handelssparte in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt die nun eingeführte „3-G“-Pflicht am Arbeitsplatz. Diese sei eine wichtige Maßnahme im Rahmen des Pandemiemanagements, auch sei die Kontrollpflicht des Arbeitgebers „nicht überspannt“ durch die Regelung. WKÖ und die Gewerkschaft GPA begrüßen auch, dass durch die neue Verordnung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lebensmittelhandel keine Maske mehr tragen müssen.

Auch der Handelsverband begrüßt die Einführung einer „3-G“-Nachweispflicht am Arbeitsplatz ab 1. November. Die neue Regelung bedeute auch eine Erleichterung für Angestellte im Non-Food-Handel: Denn bisher dort waren nur geimpfte und genesene Beschäftigte von der Maske befreit, getestete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hingegen mussten bei Kundenkontakt immer eine FFP2-Maske tragen.

Ablehnung kommt von der Freiheitlichen Wirtschaft: „3-G“ am Arbeitsplatz setze Arbeitgeber und Arbeitnehmer „sinnlos unter Druck“ und sei eine „reine Schikane zur Durchsetzung der allgemeinen Impfpflicht“, so der Bundesobmann-Stellvertreter der Freiheitlichen Wirtschaft, Reinhard Langthaler. Völlig ungeklärt ist für Langthaler der Datenschutz bei PCR-Tests.