RH vermutet unzulässige Spenden an SPÖ

Der Rechnungshof (RH) hat die SPÖ wegen Verdachts auf Annahme unzulässiger Parteispenden im Jahr 2019 beim Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) gemeldet. Konkret geht es um geringfügige Beträge durch Wahlwerbung des Klubs und der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) sowie preiswerte Überlassung von Räumen durch Gemeinden.

Ein gröberer Verstoß gegen die Spendenobergrenze von jetzt 7.719,08 Euro pro Spender könnte bei einem geerbten Haus vorliegen. Aber da kommt es darauf an, wann die Spende als angenommen gilt, teilte der RH bei Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts mit. Das soll, hat der Rechnungshof beantragt, der UPTS klären.

Frage des Zeitpunkts

Ausschlaggebend ist hier – wie auch bei der gewerkschaftlichen Wahlwerbung –, dass der Nationalrat kurz vor der Wahl 2019 mit Stimmen von SPÖ, FPÖ und JETZT eine Spendenobergrenze von 7.500 Euro pro Spender und Jahr bzw. 750.000 Euro insgesamt pro Jahr beschlossen hat. Über den Gesamtbetrag für das Jahr 2019 kam die SPÖ – mit 1,716.581,23 Euro – deutlich. Da war allerdings nicht unzulässig, denn die Obergrenze galt erst im zweiten Halbjahr.

Eingehalten hat die SPÖ im – dank „Ibiza“ – Superwahljahr 2019 die Wahlkampfkostengrenze von sieben Millionen Euro: 6,882.648,31 Euro gab sie laut Rechnungshof für die Nationalratsneuwahl im September aus, 4.294.482,78 Euro für die EU-Wahl im Mai.

Eine weitere Verletzung der Spendenobergrenze sieht der RH in einem Wahlkampfbeitrag der Gewerkschaft Bau-Holz. In einer Sonderausgabe ihres Magazins „FSG Direkt“ wurde im September 2019 über SPÖ-Nationalratskandidaten berichtet. Für den Rechnungshof sind das Sachleistungen, die in die Spendenliste hätten aufgenommen werden müssen.

Attersee-Causa bleibt aktuell

Generell – ungeachtet der Höhe – als unzulässige Spende nach dem Parteiengesetz gelten Zuwendungen eines Parlamentsklubs an eine Partei. Solche sieht der Rechnungshof in kostenpflichtigen Facebook-Werbeanzeigen (im Wert von 3.155 Euro) des Klubs von April bis Juni 2019, die überwiegend Werbung für die Partei bzw. Parteichefin Pamela Rendi-Wagner waren, befand der Rechnungshof.

Neuerlich dem UPTS gemeldet hat der RH zudem die Attersee-Causa – also das von der Sozialistischen Jugend um zehn Euro pro Jahr vom Land Oberösterreich gepachtete „Europacamp“-Grundstück. Denn der Sachverhalt habe sich nicht verändert, und die höchstgerichtliche Entscheidung stehe noch aus. Die SPÖ hat den Verwaltungsgerichtshof angerufen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine Strafe von 45.000 Euro bestätigt hat.

ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl forderte in einer Aussendung eine „lückenlose Aufklärung“ der „mutmaßlich illegalen SPÖ-Wahlkampffinanzierung“. Zudem solle geklärt werden, ob es unzulässige Parteispenden gegeben habe.