Bereits Mitte September hat die Regierung Regeln für den Wintertourismus grob umrissen. Vier Wochen und einiges Hin und Her später sind die neuen Regelungen nun fix: Ab 15. November wird in den Skigebieten ein „3-G“-Nachweis verpflichtend, in Gondeln muss eine FFP2-Maske getragen werden. Apres-Ski wird mit der Nachtgastronomie gleichgestellt. Kapazitätsbeschränkungen soll es aber keine geben.