Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) im ZiB2-Studio
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Mückstein

„3-G“ in der Arbeit soll „Impfturbo zünden“

Ab November gilt die „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz: Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hat hohe Erwartungen an die neue Regelung – diese dürfte seiner Einschätzung nach einen „Impfturbo zünden“, so der Minister im ZIB2-Interview vom Mittwoch. Einen Lockdown für Geimpfte schließt er „aus heutiger Sicht“ aus.

Die Coronavirus-Infektionszahlen sind seit einigen Tagen wieder deutlich am Steigen, Erklärungen dafür hat das Gesundheitsministerium noch nicht. Man habe sich „auf diesen Moment gut vorbereitet“, sagte Mückstein gegenüber der ZIB2 aber und verwies einerseits auf den von Ländern und Bund ausgehandelten Stufenplan, der sich in puncto weiterer Maßnahmen an der Belegung der Intensivstationen orientiert, und andererseits auf die „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer würden von der am Mittwoch präsentierten Regel profitieren, ist sich der Minister sicher. Mückstein hofft, dass durch die Regelung weitere Menschen dazu bewegt werden können, sich impfen zu lassen (Stichwort: Testmüdigkeit). Die Impfquote kam in den vergangenen Monaten deutlich ins Stocken.

Auf die Frage, ob es mit der Einführung von „3-G“ am Arbeitsplatz nicht sinnvoll sei, die Tests kostenpflichtig zu machen, meinte Mückstein: „Ich glaube, dass die beiden Regelungen schwer zusammenpassen.“ Zweifel daran, ob der Nachweis am Arbeitsplatz tatsächlich kontrolliert bzw. ob Menschen ohne Nachweis vom Arbeitgeber auch tatsächlich nach Hause geschickt würden, wischte Mückstein beiseite.

Mückstein: „Brauchen mehr Geimpfte“

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) rechtfertigte die Beweggründe der Bundesregierung für die Verhängung der „3-G“-Pflicht am Arbeitsplatz. Zeitpunkt für die Aufhebung der CoV-Maßnahmen konnte er keinen nennen: Das hänge von der Spitalsbelastung ab.

Österreicher sind „impfkritisches Volk“

„Wir haben 70 Prozent der impfbaren Bevölkerung geimpft, das ist zu wenig, um Maßnahmen zurückzunehmen“, sagte Mückstein. Die Österreicherinnen und Österreicher seien ein „impfkritisches Volk“, erklärte der Minister, der in Anspielung auf die Position der FPÖ auch kritisierte, dass es anders als etwa in Dänemark hierzulande eine Partei gibt, die sich gegen das Impfen starkmache.

Einen Lockdown für Geimpfte schloss der Minister aus. Einschränkungen für Geimpfte werde „es aus heutiger Sicht nicht geben, weil wir nicht damit rechnen können, dass Einschränkungen für Geimpfte einen epidemiologischen Effekt haben“, sagte er.

Das gilt bei „3-G“ in der Arbeit

Mückstein hatte die neue Regelung zuvor gemeinsam mit ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher vorgestellt. Kann am jeweiligen Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden, dann braucht es künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: Alle ohne „3-G“-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Verpflichtend ist der „3-G“-Nachweis laut der (in den nächsten Tagen noch zu verordnenden) dritten Coronavirus-Maßnahmenverordnung für all jene, die in ihrem Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt kommen – etwa im Büro oder in der Kantine.

Nicht betroffen sind beispielsweise Lkw-Fahrer, die allein in ihrem Fahrzeug sitzen. Angepasst wird auch die Regelung für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich: Auch diese Arbeitsorte können nur betreten werden, wenn ein entsprechender „3-G“-Nachweis vorliegt. Auch für Spitzensportler und -sportlerinnen kommt die „3-G“-Pflicht. Für die Einhaltung der Maßnahme sind beide Seiten – sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – verantwortlich.

Hinsichtlich der bisher schon bestehenden allgemeinen Maskenpflicht gilt ab 1. November, dass Beschäftigte durch Erbringung eines „3-G“-Nachweises von der Maskenpflicht entbunden sind. Damit müssen beispielsweise Angestellte in Supermärkten mit „3-G“-Nachweis keine Maske mehr tragen.

Für Kundschaft weiter verpflichtend

Für Kundschaft bleibt die FFP2-Maskenpflicht an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (z. B. Supermärkte, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel) weiterhin aufrecht. In sonstigen Kundenbereichen (z. B. nicht lebensnotwendiger Handel, Reisebüros, Museen) muss entweder ein „3-G“-Nachweis erbracht oder eine FFP2-Maske getragen werden.

„3-G“ am Arbeitsplatz ab 1. November

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) verkündete am Mittwoch nach dem Ministerrat, dass die „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz ab Anfang November gilt.

Weiterhin verpflichtend ist die FFP2-Maske (zusätzlich zum „3-G“-Nachweis) für Beschäftigte in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern. Gleiches gilt für Besucherinnen und Besucher in diesen Einrichtungen. Keine Maskenpflicht gilt weiterhin in sämtlichen schon bisher bekannten „3-G“-Settings – etwa in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben, Theatern oder bei Friseuren und Veranstaltungen.

Strafen für Firmen und Beschäftigte

Für die Einhaltung der Maßnahme sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer verantwortlich; für die Kontrollen sind in erster Linie die jeweiligen Arbeitgeber zuständig. Es sei nicht angedacht, dass es etwa beim Eintritt lückenlose Kontrollen geben soll, sondern Stichproben, führte Kocher aus. Bei Zuwiderhandeln drohen Strafen laut dem Covid-19-Maßnahmengesetz: für Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro.

Auch verwies Mückstein auf die Schülerinnen und Schüler: Für die Kinder gehöre es schon lange zum Alltag, für den Schulbesuch einen Test- oder Impfnachweis erbringen zu müssen. Gefragt nach seiner Erwartung hinsichtlich der Zulassung der Impfung auch für unter Zwölfjährige blieb Mückstein bei seinen bisherigen Aussagen: Die Zulassung durch die EU-Arzneimittelbehörde (EMA; für Fünf- bis Elfjährige) sei Ende November zu erwarten, in Österreich werde es dann circa ein bis zwei Wochen danach eine Zulassung geben. „Ich rechne damit, dass die Ersten noch dieses Jahr geimpft werden können.“

Erlass am Freitag oder Samstag

Erlassen werden kann die Verordnung zu „3-G“ am Arbeitsplatz voraussichtlich erst am Freitag oder Samstag – nach dem dafür notwendigen Beschluss des grundlegenden Gesetzes im Bundesrat am Donnerstag und der Kundmachung der darauffolgenden Verordnung, hieß es im Gesundheitsministerium zur APA. Die SPÖ wollte das zunächst verzögern, hat ihre Blockadedrohung aber zurückgezogen, weil ihr Wunsch erfüllt wurde, dass betriebliche Tests auch nach Ende Oktober gratis bleiben.

Erleichterung über Ende von Maskenpflicht

Die Handelssparte in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) begrüßt die nun eingeführte „3-G“-Pflicht am Arbeitsplatz. Diese sei eine wichtige Maßnahme im Rahmen des Pandemiemanagements, auch sei die Kontrollpflicht des Arbeitgebers „nicht überspannt“ durch die Regelung. WKO und die Gewerkschaft GPA begrüßen auch, dass durch die neue Verordnung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lebensmittelhandel keine Maske mehr tragen müssen.

Auch der Handelsverband begrüßt die Einführung einer „3-G“-Nachweispflicht am Arbeitsplatz ab 1. November. Die neue Regelung bedeute auch eine Erleichterung für Angestellte im Non-Food-Handel: Denn bisher dort waren nur geimpfte und genesene Beschäftigte von der Maske befreit, getestete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hingegen mussten bei Kundenkontakt immer eine FFP2-Maske tragen.

Ablehnung kommt von der Freiheitlichen Wirtschaft: „3-G“ am Arbeitsplatz setze Arbeitgeber und Arbeitnehmer „sinnlos unter Druck“ und sei eine „reine Schikane zur Durchsetzung der allgemeinen Impfpflicht“, so der Bundesobmann-Stellvertreter der Freiheitlichen Wirtschaft, Reinhard Langthaler. Völlig ungeklärt ist für Langthaler der Datenschutz bei PCR-Tests.