Bundesrat billigte „3-G“ am Arbeitsplatz

Die „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz hat auch die Bundesratshürde genommen. Die SPÖ stimmte gestern mit den Regierungsfraktionen zu – und bekommt dafür ihren Wunsch nach Verlängerung betrieblicher Gratistests erfüllt. In Sachen Budget und Steuerreform stellte sich die rote Opposition aber gegen die Regierung. Mit einer Dringlichen Anfrage an Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) unterstrich die SPÖ ihre Kritik an den türkis-grünen Plänen.

Die Koalition hatte mit der SPÖ im Vorfeld der Bundesratssitzung ausgehandelt, dass diese der vom Gesundheitsministerium angestrebten gesetzlichen Grundlage für die „Geimpft-genesen-getestet“-Vorgabe am Arbeitsplatz zustimmt – und es somit nicht zur achtwöchigen Blockade kommt.

Dafür beschlossen ÖVP und Grüne gemeinsam mit der SPÖ die (unverbindliche) Entschließung, dass dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesänderung zur Verlängerung der kostenfreien Tests in Betrieben vorzulegen ist.

Wie die „3-G-Regeln“ für den Arbeitsplatz konkret aussehen, wird Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) demnächst in einer Verordnung festlegen. In Kraft treten sollen sie mit 1. November – mit einer Übergangsfrist bis 14. November, in der der „3-G“-Nachweis noch durch eine FFP2-Maske ersetzt werden kann, gab Mückstein schon bekannt.

Mit Vorlage des „3-G“-Nachweises entfällt die Maskenpflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ausgenommen nur besonders sensible Bereiche wie Spitäler und Heime.