Möglicherweise Sterbeverfügungsgesetz geplant

Die gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe in Österreich rückt näher. Die zuständigen Ministerien dürften nur noch an Details arbeiten, hieß es gestern aus Verhandlerkreisen.

Einer endgültigen Einigung in den kommenden Tagen dürfte also nicht mehr viel im Weg stehen. Laut APA-Informationen plant die Regierung ein Sterbeverfügungsgesetz – ähnlich der schon bestehenden Patientenverfügung. Eine offizielle Bestätigung gab es nicht.

Im dem Vernehmen nach geplanten Sterbeverfügungsgesetz soll genau geregelt werden, wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen darf und wer nicht. Betreffen dürfte es ausschließlich Personen, die bereits an einer körperlichen Beeinträchtigung leiden. Das vom Verfassungsgerichtshof gekippte Verbot könnte im Strafgesetzbuch (StGB) formal insofern bestehen bleiben, als nur diese Fälle ausgenommen werden. Restriktionen in allen anderen Fällen könnten also bleiben.

Eine mögliche Sterbeverfügung wäre durch die Betroffenen zu unterzeichnen. Derzeit ist das auch bei der Patientenverfügung der Fall. Diese ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der künftige Patientinnen und Patienten eine medizinische Behandlung, etwa lebensverlängernde Maßnahmen, ablehnen. Wirksam werden soll sie, wenn die Betroffenen zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig sind.

Zeitdruck bei Verhandlungen

Die politischen Verhandlungen laufen vorwiegend zwischen der zuständigen Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und der im Bundeskanzleramt für Verfassungsfragen zuständigen Ministerin Karoline Edtstadler (ÖVP).

Da sich auch die Frage stellt, ob etwa Ärzte den assistierten Suizid begleiten sollen, dürfte auch das Gesundheitsministerium involviert sein. Budgetär wird zudem interessant sein, ob es einen verbindlichen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung geben wird.

Es besteht jedenfalls Zeitdruck, denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Verbot des assistierten Suizids in Österreich mit Ende 2021 aufgehoben, nicht allerdings das der aktiven Sterbehilfe.

Geschieht bis zum Jahresende nichts, ist die Beihilfe zum Selbstmord ab dem kommenden Jahr schlicht erlaubt. Konservative Organisationen und Religionsgemeinschaften drängen auf eine rechtliche Absicherung, damit es nicht zu Missbrauch kommt.