Amsterdamer Gericht: „Krim-Gold“ gehört der Ukraine

Ein rund 2.000 Jahre alter Goldschatz aus vier Museen auf der Krim gehört nach einem Gerichtsurteil der Ukraine. Im jahrelangen Tauziehen um die kostbaren Kulturgüter entschied ein Amsterdamer Gericht gestern auch in der Berufung zugunsten der Ukraine. Die Museen der Halbinsel im Schwarzmeer haben das Nachsehen. Sie hatten gegen das Urteil der ersten Instanz 2016 Berufung eingelegt. Gegen dieses Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

Urteil am Gerichtshof in Amsterdam
AP/Peter Dejong

Hintergrund des Rechtsstreites ist eine Ausstellung im Amsterdamer Allard Pierson Museum 2014 über archäologische Kunstschätze der Krim. Zu den Hunderten Objekten gehörten auch Gold, Juwelen, Waffen und Masken. Doch 2014 war die Krim von Russland annektiert worden. Das Amsterdamer Museum schickte nach Ende der Ausstellung die kostbaren Objekte nicht zurück, da es nicht wusste, wer nun rechtmäßiger Eigentümer war.

„Bekommen immer zurück, was uns gehört“

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenski begrüßte das Urteil. „Wir bekommen immer zurück, was uns gehört“, schrieb er auf Twitter. Die Eigentumsfrage wurde Teil einer brisanten politischen Debatte: Die vier Museen der Halbinsel, die nun unter russischer Verwaltung stehen, forderten die Stücke aus ihren Sammlungen zurück. Doch nach Ansicht Kiews geht es um ukrainisches Staatseigentum. Die kostbaren Kunstschätze sind in Obhut des Amsterdamer Museums an einem geheim gehaltenen Ort.

Exponat des Schatzes im Museum
AP/Peter Dejong

Zu den Prunkstücken gehört ein 2.400 Jahre alter Helm des Reitervolks der Skythen ebenso wie 2.000 Jahre alte chinesische Lackkästchen der Han-Dynastie, filigrane Broschen und eine goldene Schwertscheide.