„3-G“ am Arbeitsplatz: Nachweis muss mitgeführt werden

Nach den ab 1. November geltenden „3-G“-Regeln am Arbeitsplatz müssen Mitarbeiter stets einen gültigen „3-G“-Nachweis mit sich führen, die Unternehmen haben darauf zu achten, dass das auch eingehalten wird. Die Kontrolle erfolgt durch die Gesundheitsbehörden, bestätigte heute das Gesundheitsministerium einen Bericht des Ö1-Morgenjournals.

Ab Montag wird in ganz Österreich „3-G“ am Arbeitsplatz gelten: Nur Genesene, Getestete und Geimpfte dürfen, mit wenigen Ausnahmen, arbeiten gehen. Bis Mitte November gilt eine Übergangsfrist, in der eine FFP2-Maske den „3-G“-Nachweis ersetzen kann, danach müssen Unternehmen für die Einhaltung der neuen Maßnahme sorgen.