Oberösterreich verschärft Maßnahmen

Oberösterreich verschärft die Coronavirus-Vorschriften für Ungeimpfte: Ab 8. November gilt für die Nachtgastronomie und Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen die „2-G-Regel“. Dann darf man nur mehr hinein, wenn man geimpft oder genesen ist. Sollte der Bund seine eigenen Maßnahmen vorziehen, werde man die oberösterreichischen Maßnahmen selbstverständlich anpassen, hieß es in einer Aussendung von heute.

„Die Gesundheit der Bevölkerung hat oberste Priorität“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer und Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander (beide ÖVP). „Wir wollen dazu beitragen, die Spitalskapazitäten nicht zu überlasten und einen Lockdown zu verhindern.“ Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen seien notwendig und sollen die Ausgangssituation über den Winter verbessern.

Zudem kündigte das Land verstärkte Kontrollen zu Halloween an. Die Polizei werde Schwerpunktkontrollen in der Gastronomie und bei Veranstaltungen durchführen. Kinder, die von Haus zu Haus ziehen, um Süßigkeiten zu sammeln, würden selbstverständlich nicht kontrolliert. Bereits seit heute herrscht in Oberösterreich eine verschärfte FFP2-Maskenpflicht. Sie gilt im gesamten Handel sowie in Kultureinrichtungen, in denen keine „3-G-Regel“ gilt – wie etwa in Museen und Bibliotheken.

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Ausreisekontrollen auch für Gmunden

In Kinos und Theatern sowie bei körpernahen Dienstleistern besteht aber keine Maskenpflicht, hier muss man einen „3-G“-Nachweis herzeigen. Zudem gab es schon bisher in zwei Bezirken – Braunau und Freistadt – Ausreisekontrollen, Gmunden folgte heute als weiterer betroffener Bezirk.

Der Krisenstab appellierte zudem noch einmal an die Bevölkerung, „das umfassende, niederschwellige und kostenlose Impfangebot in Oberösterreich wahrzunehmen. Man kann sich bei rund 900 Arztpraxen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, an öffentlichen Impfstraßen sowie zahlreichen Pop-up-Impfstationen im ganzen Land impfen lassen.“

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Verschärfungen auch in Tirol

Neben Oberösterreich wurde heute auch für Tirol eine Verschärfung angekündigt. Ab 8. November müssen dort alle – auch die Geimpften – im gesamten Handel wieder eine FFP2-Maske tragen, auch für Museen und Bibliotheken gilt diese Regelung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Gesundheitsbereich tätig sind, müssen geimpft, genesen oder getestet sein, und zwar mit einem PCR-Test. Ein Besuch in der Nachtgastronomie oder bei einer Veranstaltung mit mehr als 500 Personen ist nur noch für Geimpfte und Genesene möglich.

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