„3-G“ am Arbeitsplatz gilt ab heute

Mit 1. November gilt die „3-G“-Regel am Arbeitsplatz. Alle Personen, die am Arbeitsort physischen Kontakt zu anderen Personen nicht ausschließen können, müssen einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mit sich führen. Allerdings gibt es eine 14-tägige Übergangsfrist: Bis einschließlich 14. November können all jene, die in der Arbeitsstätte keinen 3G-Nachweis mit dabei haben, stattdessen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Ab dem 15. November gilt dann aber verpflichtend der Test-Nachweis. Und ab diesem Datum reicht laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) auch kein Antigen-Test mehr, Ungeimpfte müssen dann einen aktuellen negativen PCR-Test mitführen („2,5G“).

Arbeitgeber müssen die Einhaltung der Regel am Arbeitsort nur stichprobenartig überprüfen. Bei Verstößen drohen Strafen für Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro. Arbeitsrechtler haben in den vergangenen Tagen Kritik an den unklaren Bestimmungen geübt, etwa ob die Unternehmen Aufzeichnungen über den Status ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen müssen.