US-Supreme-Court: Anhörung zu Abtreibungsgesetz

Im Streit über ein extrem strenges Gesetz zu Schwangerschaftsabbrüchen des Bundesstaats Texas hat der Oberste Gerichtshof der USA etwas Hoffnung bei Befürwortern des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch geweckt.

Bei einer Anhörung des Supreme Court schienen zwei konservative Richter offen für die Argumente von Abtreibungskliniken. Damit signalisierte eine Mehrheit der Richter, dass sie eine Anfechtung des Gesetzes zulassen könnten. Eine endgültige Entscheidung stand allerdings noch aus.

Das „Herzschlaggesetz“, das am 1. September in Kraft trat, verbietet Schwangerschaftsabbrüche, sobald der Herzschlag des Fötus festgestellt worden ist. Das kann schon in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall sein.

Viele Frauen wissen zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht, dass sie schwanger sind. Es gibt keine Ausnahmen bei Vergewaltigung. Damit sind fast alle Schwangerschaftsabbrüche untersagt.

Sowohl die US-Regierung des demokratischen Präsidenten Joe Biden als auch Anbieter von Schwangerschaftsabbrüchen hatten gegen das Gesetz geklagt. Eigentlich sind Schwangerschaftsabbrüche nach einem Grundsatzurteil in den USA bis zur Lebensfähigkeit des Fötus erlaubt – heute etwa bis zur 24. Schwangerschaftswoche.

US-Generalanwältin ortet Verfassungsbruch

US-Generalanwältin Elizabeth Prelogar warf Texas während der Anhörung Verfassungsbruch vor. Das Gesetz könne als Vorlage dienen, um andere verfassungsmäßig geschützte Rechte einzuschränken. Für diese Argumentation schien nun auch der konservative Richter Brett Kavanaugh offen. Er sprach von einem „Schlupfloch“.

Rechte wie freie Meinungsäußerung und Religionsausübung könnten in Gefahr sein, wenn andere Staaten die Struktur des Gesetzes kopierten und auf andere Bereiche anwendeten. Auch die konservative Richterin Amy Coney Barrett äußerte Bedenken, dass das Gesetz darauf abziele, eine verfassungsrechtliche Überprüfung zu umgehen.

Kavanaugh und Coney Barrett wurden beide vom damaligen Präsidenten Donald Trump ernannt. Während Trumps Amtszeit wurde mit den Nachbesetzungen die konservative Mehrheit an dem obersten Gericht auf sechs der neun Sitze ausgebaut. Das Gericht hatte im September einen Eilantrag gegen das „Herzschlaggesetz“ abgelehnt und so mit dafür gesorgt, dass die Regelung überhaupt erst in Kraft trat.