Pilnacek wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses vor Gericht

Der suspendierte Justizsektionschef Christian Pilnacek muss sich heute wegen des Vorwurfs der Verletzung des Amtsgeheimnisses vor dem Straflandesgericht Wien verantworten.

Er soll Ermittlungen gegen eine Journalistin der Tageszeitung „Die Presse“ sowie das geplante Vorgehen der Staatsanwaltschaft in diesem Fall verraten haben. Im Ermittlungsverfahren bekannte sich Pilnacek nicht schuldig, bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Ausgangspunkt der Anklage war eine Anzeige von Staatsanwälten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen die „Presse“-Redakteurin Anna Thalhammer wegen eines von ihr verfassten kritischen Artikels. Pilnacek wird verdächtigt, im Dezember 2020 der Redakteurin einer anderen Zeitung diese Anzeige verraten zu haben – und auch, dass die Staatsanwaltschaft Wien von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens absehen werde.

Auf Pilnaceks Handy war die Staatsanwaltschaft Innsbruck auf einen Chat gestoßen, in dem der Sektionschef mit der Journalistin über die Strafanzeige korrespondiert hatte.