Amtsgeheimnis: Pilnacek freigesprochen

Der suspendierte Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek ist gestern im Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses freigesprochen worden. Er habe zwar Infos über Ermittlungen gegen eine Journalistin der Tageszeitung „Die Presse“ sowie das geplante Vorgehen der Staatsanwaltschaft weitergegeben – allerdings seien dadurch weder öffentliche noch private Interessen gefährdet worden, so Richterin Julia Matiasch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ausgangspunkt der Anklage war eine Anzeige von Staatsanwälten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen die „Presse“-Redakteurin Anna Thalhammer wegen eines von dieser verfassten kritischen Artikels. Pilnacek gab das laut Chatverläufen der Redakteurin einer anderen Zeitung bekannt- und auch, dass die Staatsanwaltschaft Wien von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens absehen werde.

„Ja, mir ist das passiert“, räumte Pilnacek vor Gericht die Weitergabe ein. Er habe aber darauf gedrängt, dass die Information nicht veröffentlicht wird. Voraussetzung für eine Verurteilung wäre laut Strafgesetzbuch gewesen, dass dadurch „ein öffentliches oder ein berechtigtes privates Interesse“ verletzt wird. Das sah die Richterin in beiden Fällen nicht gegeben.