Deutsches Gericht befasst sich mit Tina Turners Doppelgängerin

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute in Karlsruhe eine etwas außergewöhnliche Materie: laut Ankündigung über Namen und Bild einer „weltberühmten Sängerin“.

Gemeint ist US-Star Tina Turner, die gegen eine deutsche Tourveranstaltungsfirma klagt. Sie wendet sich gegen die Plakate für eine Show mit ihren Hits, an der sie selbst nicht mitwirkt.

Abgebildet ist auf den Plakaten die Sängerin, die Turner sehr ähnlich sieht. Letztere sieht Verwechslungsgefahr und will die Plakate verbieten lassen, weil der Eindruck entstehen könne, dass sie selbst in der Show auftrete.

Vor dem Landgericht Köln hatte sie mit ihrer Klage Erfolg, das Oberlandesgericht Köln gab in der Berufung jedoch dem Tourveranstalter recht. Nun muss der BGH entscheiden, was schwerer wiegt – das Recht am eigenen Bild oder die Freiheit der Kunst.