Kurz wird im November-Plenum ausgeliefert

Die Auslieferung von ÖVP-Klubobmann und Altkanzler Sebastian Kurz nach einem Ersuchen der WKStA zur behördlichen Verfolgung im Zusammenhang mit der Inseratenaffäre und einer Falschaussage im „Ibiza“-U-Ausschuss erfolgt im November-Plenum des Nationalrats.

Der Immunitätsausschuss wird vor Beginn der Plenarsitzung am 16. November um 8.00 Uhr zusammentreten, gab SPÖ-Justizsprecherin und Ausschussvorsitzende Selma Yildirim heute bekannt.

Abstimmung im Plenum

Damit könne die Auslieferung am 18. November auf die Tagesordnung des Nationalrats gesetzt werden, so Yildirim, die auf eine schnelle Aufklärung des „Systems Kurz“ hofft. Nachdem der Immunitätsausschuss den Weg frei gemacht hat, muss im Plenum über die Auslieferung abgestimmt werden. Die ÖVP hatte bereits wiederholt klargemacht, das Begehren zu unterstützen.

Unmittelbar nach seiner Angelobung als Klubobmann hatte die WKStA einen Auslieferungsantrag an das Parlament gerichtet. Ermittelt wird gegen den früheren Regierungschef wegen Untreue und Bestechlichkeit in der neuen Inseratenaffäre. Zudem gibt es Ermittlungen wegen falscher Zeugenaussage im U-Ausschuss. Kurz bestreitet alle Vorwürfe vehement.

ÖVP „zuversichtlich“

Die ÖVP gab sich heute „sehr zuversichtlich, dass sich der Sachverhalt bald aufklären wird“. Die „falschen Vorwürfe“ gegen Kurz würden sich „rasch“ entkräften lassen. Die Verfahren würden ebenso wie jene gegen Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) und den suspendierten Justizsektionschefs Christian Pilnacek mit Einstellung oder Freispruch enden, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA. In Pilnaceks Fall hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Außerdem laufen gegen ihn weitere Verfahren.

Anfragen an Zadic angekündigt

Die ÖVP kündigte zudem zwei parlamentarische Anfragen an Justizministerin Alma Zadic vom grünen Koalitionspartner im Zusammenhang mit den Ermittlungen der WKStA gegen Kurz an. Zum einen handle es sich dabei um die Kritik der Rechtsschutzbeauftragten Gabriele Aicher an der Anklagebehörde, zum anderen um mutmaßlich geleakte Aktenteile rund um eine Hausdurchsuchung.

Laut ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl geht es darum, für die notwendige Transparenz zu sorgen. So will die ÖVP von Zadic wissen, warum etwa „Falter“-Chefredakteur Florian Klenk mutmaßlich geleakte Aktenteile rund um eine Hausdurchsuchung zur Einsicht vorliegen gehabt habe. Klenk hatte wiederholt betont, diese jeweils von am Verfahren beteiligten Anwälten erhalten zu haben.

Im Zusammenhang mit der jüngst von der Rechtsschutzbeauftragten geäußerten Kritik an der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) fragt die ÖVP Zadic, wie es um die Rechtmäßigkeit von im Auftrag der WKStA durchgeführten Hausdurchsuchungen und Überwachungsmaßnahmen bestellt sei und welche Konsequenzen die Kritik der Rechtsschutzbeauftragten haben werde.

„Licht ins Dunkel“

Zadic ist laut Gerstl „dringend gefordert, hier Licht ins Dunkel zu bringen“. Schließlich gehe es auch um grundlegende Rechte wie das Recht auf den gesetzlichen Richter und auch den Schutz der Privatsphäre, so der türkise Verfassungssprecher.