Staatsanwaltschaft beruft gegen Pilnacek-Freispruch

Die in der Causa des suspendierten Justizsektionschefs Christian Pilnacek zuständige Staatsanwaltschaft Innsbruck hat gegen dessen am Wiener Straflandesgericht erfolgten Freispruch vom Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses Berufung angemeldet.

Das bestätigte der Sprecher der Innsbrucker Anklagebehörde, Hansjörg Mayr, dem Ö1-Mittagsjournal heute. Nun ist das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Zug.

Die Richterin war gestern dem Strafantrag der Ankläger nicht gefolgt. Pilnacek habe zwar Informationen über Ermittlungen gegen eine Journalistin der Tageszeitung „Die Presse“ sowie das geplante Vorgehen der Staatsanwaltschaft an eine andere Journalistin weitergegeben. Dadurch seien aber weder öffentliche noch private Interessen verletzt worden.

Diese Ansicht teile die Innsbrucker Anklagebehörde jedoch nicht, so Mayr: „Und zwar sehen wir als öffentliches Interesse, dass grundsätzlich eine Anfangsverdachtsprüfung nicht öffentlich erfolgen soll und daher eben das Geheimnis zu wahren ist. Und weiters sehen wir auch ein privates Interesse verletzt, nämlich dass grundsätzlich eine angezeigte Person ein Interesse daran hat, dass nicht berichtet wird, dass sie angezeigt wurde“, so der Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft.

Weitere Ermittlungen laufen

Neben diesem Verfahren und einem Disziplinarverfahren laufen gegen Pilnacek noch weitere Ermittlungen – darin geht es unter anderem um die Weitergabe von Informationen aus Strafverfahren.