Dritte Impfung in Ausnahmefällen schon nach vier Monaten

Die Coronavirus-Auffrischungsimpfung kann in begründeten Ausnahmefällen bereits früher als sechs Monate nach der zweiten Dosis erfolgen – nämlich bereits nach vier Monaten.

Zu den Ausnahmen zählen etwa eine zweimalige Impfung mit AstraZeneca, der Antritt einer längeren Reise und ein besonders hohes Expositionsrisiko, geht aus den nun auch in schriftlicher Form vorliegenden Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) hervor.

„In begründeten Ausnahmefällen sinnvoll“

„Eine Unterschreitung des empfohlenen Impfintervalls von sechs Monaten ist in begründeten Ausnahmefällen sinnvoll und kann nach entsprechender Aufklärung und Dokumentation erfolgen (off-label)“, heißt es dort.

Das Gremium hatte am Dienstag die dritte Impfung sechs Monate nach der zweiten für alle Personen über 18 Jahre freigegeben. Begründet wurde das mit dem nachlassenden Impfschutz. Bis dahin war die Impfung erst neun Monate nach der zweiten Dosis empfohlen.

Nur für Ältere ab 65 Jahren, Alters- und Pflegeheimbewohner, Risikopatienten und mit zwei Dosen AstraZeneca Geimpfte sowie bestimmte Berufsgruppen mit hohem Ansteckungsrisiko (medizinisches Personal, Pädagogen) war die Auffrischung auch schon davor ab dem sechsten Monat vom NIG freigegeben.