Steuerreform geht in Begutachtung

Das Prestigeprojekt der türkis-grünen Bundesregierung, die ökosoziale Steuerreform, geht morgen in eine vierwöchige Begutachtung. Kernpunkt ist der Einstieg in die CO2-Bepreisung ab 1. Juli 2022, im Gegenzug gibt es einen – regional gestaffelten – Klimabonus für die Bevölkerung. Der Einstiegspreis beträgt 30 Euro pro Tonne, er steigt bis 2025 auf 55 Euro.

Die Einnahmen aus der CO2-Steuer sollen kumuliert bis 2025 rund fünf Mrd. Euro betragen, wobei sie 2022 nur rund eine halbe Mrd. ausmachen werden, weil es nur ein halbes Jahr ist. Der CO2-Preis fließt – je nach „Öffi“-Erschließung – als regionaler Klimabonus an die Bevölkerung zurück.

Es wird 2022 vier Stufen geben: Nur in Wien sind es 100 Euro, in allen anderen Gemeinden bekommt man 133, 167 oder 200 Euro pro Jahr und Person im ersten Jahr. Für Kinder gibt es die Hälfte des „Regionalen Klimabonus“. Ab 2026 soll es einen EU-weiten CO2-Emissionshandel für sämtliche Lebensbereiche geben.

Ausschläge der Energiepreise werden abgefedert

Seit der Präsentation der Steuerreform neu dazugekommen ist ein Preisstabilitätsmechanismus im nationalen Emissionshandelsgesetz, der ab 2023 gelten soll. Steigen die fossilen Energiepreise für private Haushalte im laufenden Jahr um mehr als 12,5 Prozent, so soll sich die Erhöhung der CO2-Bepreisung im Folgejahr halbieren. Sinken die fossilen Energiepreise, wird die Erhöhung der Bepreisung im Folgejahr um 50 Prozent gesteigert. Damit sei ein Mechanismus geschaffen worden, der Schwankungen der Energiepreise insbesondere für Privathaushalte abfedere.

Zusätzlich zum Klimaaspekt wird es zahlreiche Entlastungen gebe, die sich bis 2025 auf 18 Milliarden Euro summieren sollen. Sparmaßnahmen als Gegenfinanzierung sind nicht vorgesehen, die Bundesregierung geht davon aus, dass die Entlastungen durch zusätzliches Wachstum und Betriebsansiedlungen finanziert werden und dass gleichzeitig auch der Abbau der Staatsverschuldung möglich ist.