Italien beobachtet mit Interesse 2-G-Regelung in Österreich

Die ab morgen in Österreich geltende 2-G-Regelung in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens weckt in Italien viel Interesse. Italienische Politiker und Virologen diskutieren über die Verschärfung.

„Die von Österreich verhängte Sperre für Ungeimpfte ist eine radikale Entscheidung, aber sie ist sehr wichtig. Wir müssen verstehen, dass die Impfung notwendig ist, um das soziale und berufliche Umfeld nicht zu infizieren“, sagte der Immunologe Sergio Abrignani, Mitglied des wissenschaftlich-technischen Ausschusses CTS, der die Regierung in Sachen Coronavirus berät, im Interview mit der Tageszeitung „La Stampa“ (Sonntag-Ausgabe).

„In Österreich beginnt de facto ein Lockdown für Nichtgeimpfte. Wir müssen mit Impfungen und mit der 3-G-Regel weitermachen, damit sich unsere Lage nicht wie in anderen Ländern verschlechtert“, sagte die Senatorin der Regierungspartei Forza Italia, Annamaria Bernini.

Der Präsident der norditalienischen Region Ligurien, Giovanni Toti, sprach sich für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in Italien aus. „Ansonsten werden wir Österreichs Weg beschreiten müssen. Warum soll eine laute Minderheit von Impfgegnern die stille Mehrheit beeinflussen, die im Land neu starten will?“, fragte der Mitte-rechts-Politiker.

Außenminister: Lockdown für Nichtgeimpfte ausgeschlossen

Der italienische Außenminister Luigi Di Maio betonte, dass für Italien ein Lockdown für Nichtgeimpfte „wie in Österreich“ nicht infrage komme. Die epidemiologische Lage im Land sei unter Kontrolle.

Der Bürgermeister von Florenz, Dario Nardella, berichtete, dass er vor Kurzem aus Österreich zurückgekommen sei. „Die österreichische Situation ist anders als die italienische: Dort ist die Impfkampagne zurück im Vergleich zu uns. Wegen der hohen Infektionszahlen musste Österreich zu extremen Mitteln greifen. Italien befindet sich noch nicht in dieser Situation“, so Nardella.

In Italien darf seit dem 15. Oktober nur zur Arbeit erscheinen, wer eine CoV-Impfung, -Genesung oder einen negativen Test nachweisen kann. Wer ohne den „Grünen Pass“ zur Arbeit kommt, riskiert bis zu 1.500 Euro Bußgeld. Wer der Arbeit fernbleibt, weil er das Dokument nicht vorzeigen kann, muss mit unbezahlter Freistellung rechnen.