Kronzeugenregelung: Positive Reaktionen auf Verlängerung

Die Verlängerung der Kronzeugenregelung um sieben Jahre wird in der Begutachtung fast unisono begrüßt. Nur das Straflandesgericht Graz lässt ein wenig Zweifel an der selten angewandten Regelung anklingen.

Teils recht scharf kritisiert wird in vielen der bis heute eingelangten Stellungnahmen jedoch, dass die Begutachtungsfrist äußerst kurz – nur zwei Wochen, in die noch dazu zwei Feiertage fielen – bemessen war.

„Zu warnen“ ist aus Sicht der Grazer Gerichtspräsidentin davor, dass sich potenzielle Kronzeugen künftig nicht nur bei der Staatsanwaltschaft, sondern auch bei der Kriminalpolizei melden können. Angesichts der „allseits bekannten Leaks bei der Polizei“ sei regelmäßig die Weitergabe von Informationen an die Presse zu erwarten – und generell „die Gefahr behördlicher Indiskretionen“.

Ganz anders sieht das die Präsidentin des Oberlandesgerichts Wien, Katharina Lehmayer: Die Erweiterung auf die Kripo sei sinnvoll und erleichtere den Kronzeugen die Kontaktaufnahme – wobei freilich die Polizei aufgerufen sei, sich in solchen Ermittlungen unverzüglich mit der StA abzustimmen. Dass die Regelung nur befristet verlängert wird, hält sie für sinnvoll, auch mit Blick auf die Evaluierung dieser Neuerung.

Kritik an neuerlicher Befristung

Dem Institut für angewandte Rechts- und Kriminalsoziologie an der Uni Innsbruck missfällt hingegen die neuerliche Befristung: Dieses „zentrale Instrument der Korruptionsermittlung“ sollte unbefristet in der Strafprozessordnung verankert werden. Schließlich seien die ursprünglichen Befürchtungen – etwa dass es „unangemessene Deals“ geben könnte – nicht eingetroffen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft – eine der Hauptanwenderinnen – begrüßt die Verlängerung und speziell auch die Änderung für Kartellverfahren. Hier hätte es aus Sicht der WKStA noch weiteren Änderungsbedarf gegeben, um diese Verfahren zu beschleunigen. Aber leider erlaube die kurze Begutachtung „keine tiefergehend durchdachte und ausdiskutierte Stellungnahme“.